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Vorlage - II/326/2013  

 
 
Betreff: Bestellung eines Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, JürgenAktenzeichen:FB II/32/149-01
Federführend:Fachbereich II, Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
11.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Rücktritts von Stadtbrandinspektor Friedhelm Bals vom Amt des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl ist die Position des Wehrführers neu zu besetzen.

 

Gemäß § 11 Abs. 1 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (FSHG) wird der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Vor der Ernennung des Wehrführers hat der Kreisbrandmeister die Einheiten zu hören.

 

Mit Schreiben vom 19.11.2013 wurden die Wehr sowie die Jugendfeuerwehr für Sonntag, den 01.12.2013 in die Aula des Hollenberg-Gymnasiums zur Durchführung der Anhörung vom Bürgermeister eingeladen. Aus den Reihen der Wehr wurde Brandinspektor Veit Mach, Mitglied des Löschzuges II Thierseifen, zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl vorgeschlagen.

 

Nach Wertung des Vorschlags hat Kreisbrandmeister Twilling mit Schreiben vom 02.12.2013 dem Rat vorgeschlagen, Herrn

 

Brandinspektor Veit Mach

 

zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl

 

zu bestellen.

 

Eine zunächst kommissarische Bestellung ist erforderlich, da der Inhaber eines derartigen Amtes erst dann in die endgültige Funktion eingewiesen werden kann, wenn der erfolgreiche Lehrgang, der Wehrführerlehrgang F VI, beim Institut der Feuerwehr absolviert wird. Die endgültige Bestellung erfolgt nach Absolvierung des Lehrgangs dann auf die Dauer von sechs Jahren.


Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters wird Herr Brandinspektor Veit Mach zum kommissarischen Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl bestellt. Die kommissarische Wehrführung wird auf zwei Jahre begrenzt.