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Vorlage - V/449/2014  

 
 
Betreff: Hundesteuersatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
29.10.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Stadt Waldbröl erhebt für die Hundehaltung im Stadtgebiet eine örtliche Aufwandsteuer gemäß ihrer Hundesteuersatzung vom 10.05.2012. Diese sieht ab dem Jahr 2015 einen deutlichen Anstieg des Steuersatzes für gefährliche Hunde vor. Die gefährlichen Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung umfassen sowohl die gefährlichen Hunde i.S.d. § 3 LHundG NRW als auch die Hunde bestimmter Rassen i.S.d. § 10 LHundG NRW.

 

Der Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW hat seine Hundesteuer-Mustersatzung im Juni 2013 aktualisiert. Die Mustersatzung konnte in der Vergangenheit verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen in den wesentlichen streitgegenständlichen Punkten standhalten.

 

Gegenüber der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Waldbröl handelt es sich bei der aus der Mustersatzung des StGB NRW abgeleiteten Satzung vorwiegend um lediglich redaktionelle Änderungen. Insbesondere sieht auch die hier vorliegende Satzung einen erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde (dies umfasst auch die Hunde bestimmter Rassen i.S.d. § 10 LHundG NRW) und weitgehend identische Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor.

 

Mit dem Erlass einer neuen Hundesteuersatzung sollten die Steuersätze gleichzeitig wie folgt angepasst werden:

 

Steuermaßstab                                                 Haltung von…

Steuersatz (alt)

Steuersatz (neu)

- einem Hund

        78,00 €

 

        90,00 €

 

- zwei Hunden

        96,00 €

je Hund

      108,00 €

je Hund

- drei oder mehr Hunden

      108,00 €

je Hund

      120,00 €

je Hund

- einem gefährlichen Hund

      500,00 €

 

      492,00 €

 

- zwei oder mehr gefährlichen Hunden

      500,00 €

je Hund

      612,00 €

je Hund

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2015 ff. führt die Anpassung der Steuersätze zu einem Mehrertrag von etwa 15 T€.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl, die als Anlage beigefügte Hundesteuersatzung zu beschließen. / Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Hundesteuersatzung.