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Vorlage - V/451/2014  

 
 
Betreff: Erlass einer Hebesatzsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hasenbach, AnjaAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
29.10.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
10.12.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat sich die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel durch Steuererhöhungen zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

Auf Grund der defizitären Finanzlage der Stadt Waldbröl erfolgt zur Konsolidierung des Haushaltes die Anhebung der Realsteuerhebesätze.

 

Es wird vorgeschlagen, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer - wie nachfolgend aufgehrt -  anzuheben:  

 

 

 

aktueller

Hebesatz

aktueller

Wert

Hebesatz

2015

Mehrertrag

2015

 

 

 

 

 

Grundsteuer B

470 %

2,75 Mio.

590 %

3,45 Mio. 

Gewerbesteuer

470 %

4,80  Mio.

500 %

5,11 Mio.

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll hingegen mit 320 % unverändert bleiben.

 

Die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 500 % war bereits Bestandteil des bisherigen Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Im aktuellen Haushaltsplanentwurf wurde ein Hebesatz von 500 % für die Grundsteuer B berücksichtigt. Der derzeitige Stand der Liquiditätskredite beträgt 47,2 Mio. €, des Weiteren steigt die Kreisumlage gegenüber 2014 um 821 T€. Um der dramatischen Finanzentwicklung entgegen zu wirken, soll die Steuererhöhung von 2016 auf 590 % vorgezogen werden. Durch das Vorziehen der Erhöhung kann ein Mehrertrag bei der Grundsteuer B in Höhe von 526 T€ generiert werden.

 

 

Beispielberechnungen:

 

Bei der Grundsteuer Br ein Einfamilienhaus mit einem festgesetzten Messbetrag in Höhe von 85,74 ergibt sich folgender Jahresbetrag:

 

 

2014

2015

Messbetrag 85,74

402,98

505,87

 

 

Die Gewerbesteuer mit einem festgesetzten Messbetrag in Höhe von 724,00 € beträgt jährlich:

 

 

2014

2015

Messbetrag 724,00 €

3.403,00 €

3.620,00 €

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzsatzung.