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Vorlage - III/472/2014  

 
 
Betreff: Erlass des 3. Nachtrags vom zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaesberg, PeterAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
26.11.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
10.12.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation 2011 -2013 - Winterdienst  

Sachverhalt:

 

Die zurzeit gültige Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist zum 01.01.2005 in Kraft getreten und mit Wirkung zum 01.01.2006 bzw. 01.01.2012 zweimal geändert worden.

 

Der 3. Nachtrag zu der Satzung muss zur Aktualisierung des Straßenverzeichnisses und zur Neufestsetzung der Gebühren erlassen werden und soll zum 01.01.2015 in Kraft treten.

 

Was das Straßenverzeichnis betrifft, erfordern Straßenneu- oder umbauten, Einziehungen oder andere Maßnahmen eine Anpassung des Straßenverzeichnisses mit seinen Festlegungen zu der Straßenart und zu dem Umfang der auf die Anlieger übertragenen Reinigungspflicht.

 

Durch eine aktuelle Neukalkulation ergeben sich Anpassungsnotwendigkeiten. Hierbei wurden geänderte Kosten und Anforderungen durch das Gemeindeprüfungsamt berücksichtigt.

 

Bestandteil der umlagefähigen Kosten im Bereich der Winterwartung sind u.a. die Abschreibungen. Aufgrund der gesetzlichen Grundlagen besteht dabei grundsätzlich eine Wahlmöglichkeit, die Abschreibung der Anlagegüter nach Anschaffungskosten (Beispiel: Fahrzeuganschaffung von 100.000 € : 10 Jahre Nutzungsdauer = jährliche Abschreibung von 10.000 €) oder Wiederbeschaffungszeitwerten (das Fahrzeug würde nach 10 Jahren Nutzung 120.000 € kosten : 10 Jahre Nutzungsdauer = jährliche Abschreibung 12.000 €)  vorzunehmen. Bisher wurde nach Anschaffungskosten abgeschrieben. Das Gemeindeprüfungsamt verlangt aufgrund der defizitären Haushaltssituation der Stadt Waldbröl die Berücksichtigung von Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten. Damit ergeben sichhere Kosten der Abschreibung in der Kalkulation.

 

Im Jahr 2012 wurde die durch Unternehmer durchgeführte Winterwartung neu ausgeschrieben. Obwohl die vergangenen Winter vergleichsweise mild ausfielen, fallen  Vorhalte- und Bereitschaftskosten an, die in der Kalkulation zu berücksichtigen sind. Insgesamt sind die externen Kosten höher als in der vergangenen Kalkulation.

 

Im Bereich der  Straßenreinigung und Winterwartung muss bei den umlagefähigen Kosten der Anteil berücksichtigt werden, welcher der Allgemeinheit zuzurechnen und überwiegend durch die  Verkehrssicherungspflicht zu begründen ist. Dieser Anteil wurde aufgrund der Forderungen des Gemeindeprüfungsamtes neu berechnet. Hierzu wurden die Räum-, Streu- und Kehrstrecken neu zum Teil auch durch Streckenbefahrungen ermittelt und ins Verltnis zu den Strecken gesetzt, die der jeweiligen Veranlagung zu Grunde liegen. Der Anteil im Bereich der Winterwartung wurde mit 35 % errechnet. Hierzu gehören die Ortsverbindungsstraßen, die u.a. für den Schulbusverkehr geräumt und gestreut werden. Insgesamt ist der öffentliche Anteil aber niedriger als in der vorherigen Kalkulation, so dass auch hierdurch die umlagefähigen Kosten insgesamt gestiegen sind.

 

r die Winterdienstgebühren ergibt sich eine Verpflichtung zur Anhebung um rd. 14 %.

 

Die Gebühr für die Straßenreinigung  wurde ebenfalls neu kalkuliert. Es ergab sich hierbei nur eine geringe Veränderung, so dass die bisherige Gebühr beibehalten werden kann.

 

Die Kalkulation der neuen Gebührensätze r den Winterdienst ist allen Stadtverordneten per E-Mail vorgelegt worden.

 

Der Entwurf des 3. Nachtrags zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, / der Rat der Stadt Waldbl beschließt, den 3. Nachtrag vom         zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Stadt Waldbröl vom 17.12.2004 in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kalkulation 2011 -2013 - Winterdienst (73 KB)