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Sachverhalt:
Die Mitglieder der Friedhofskommission des Rates der Stadt Waldbröl haben in mehreren Sitzungen, zuletzt in der vom 29.09.2014, darüber beraten, auf dem neuen Teil des Wiedenhoffriedhofes die Möglichkeit zu eröffnen, Urnen unter den dort stehenden Bäumen beizusetzen.
Die Niederschrift über die Sitzung der Friedhofskommission vom 29.09.2014 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Sie enthält Festlegungen zu den wesentlichen gestalterischen Maßnahmen auf dem neuen Teil des Wiedenhoffriedhofes, die mit der Einführung der Erdbestattung von Urnen als Urnen-Baumbestattungen verbunden sind.
Um die Durchführung der Urnen-Baumbestattungen rechtlich zu ermöglichen, müssen sowohl die Friedhofssatzung als auch die Friedhofsgebührensatzung diesbezüglich erweitert werden. Entwürfe für die Nachträge zu den beiden genannten Satzungen sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.
Die der Gebührenfestsetzung zugrunde liegende Kalkulation ist allen Stadtverordneten per E-Mail zugeleitet worden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss/Ausschuss für Schule und Kultur empfiehlt dem Rat, / Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, den III. Nachtrag vom zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 und den XIII. Nachtrag vom zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 in den als Anlagen beigefügten Fassungen zu erlassen.
Anlagen:
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