Bürgerinformationssystem

Vorlage - III/475/2014  

 
 
Betreff: Erlass des III. Nachtrags vom zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 und Erlass des XIII. Nachtrags vom zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaesberg PeterAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
26.11.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Schule und Kultur1 Vorberatung
01.12.2014 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
10.12.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Grabnutzungsgebühren mit Verlängerungen Baumbestattungen  
Bestattungsgebühren Baumbestattungen - Annahme 5 pro Jahr  

Sachverhalt:

 

Die Mitglieder der Friedhofskommission des Rates der Stadt Waldbröl haben in mehreren Sitzungen, zuletzt in der vom 29.09.2014, darüber beraten, auf dem neuen Teil des Wiedenhoffriedhofes die Möglichkeit zu eröffnen, Urnen unter den dort stehenden Bäumen beizusetzen.

 

Die Niederschrift über die Sitzung der Friedhofskommission vom 29.09.2014 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Sie enthält Festlegungen zu den wesentlichen gestalterischen Maßnahmen auf dem neuen Teil des Wiedenhoffriedhofes, die mit der Einführung der Erdbestattung von Urnen als Urnen-Baumbestattungen verbunden sind.

 

Um die Durchführung der Urnen-Baumbestattungen rechtlich zu ermöglichen, müssen sowohl die Friedhofssatzung als auch die Friedhofsgebührensatzung diesbezüglich erweitert werden. Entwürfe für die Nachträge zu den beiden genannten Satzungen sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Die der Gebührenfestsetzung zugrunde liegende Kalkulation ist allen Stadtverordneten per E-Mail zugeleitet worden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss/Ausschuss für Schule und Kultur empfiehlt dem Rat, / Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, den III. Nachtrag vom         zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl vom 24.03.2004 und den XIII. Nachtrag vom         zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 in den als Anlagen beigefügten Fassungen zu erlassen.

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Grabnutzungsgebühren mit Verlängerungen Baumbestattungen (68 KB)      
Anlage 1 2 Bestattungsgebühren Baumbestattungen - Annahme 5 pro Jahr (56 KB)