Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten ( LÖG ) können die örtlichen Ordnungsbehörden vier Sonn- oder Feiertage im Jahr zum Verkauf ( maximal fünf Stunden pro Tag ) freigeben. Es ist Wunsch des Waldbröler Einzelhandels, vertreten durch die WEW, auch im Jahr 2015 von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Im Einzelnen sind folgende Tage vorgesehen:
Sonntag, 22.03.2015 Verkaufsoffener Sonntag
Sonntag, 21.06.2015 Verkaufsoffener Sonntag / Handwerkermesse
Sonntag, 08.11.2015 Martinsmarkt
Sonntag, 29.11.2015 Weihnachtsmarkt
Anlagen:
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