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Vorlage - III/504/2015  

 
 
Betreff: Benennung der Straße zwischen dem KVP ARAL-Tankstelle und der Landstraße L324 in "Lise-Meitner-Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
25.03.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion hat den Antrag gestellt, die bisher unbenannte Straße zwischen dem KVP ARAL-Tankstelle und der Landstraße L 324 in „Lise-Meitner-Straße“ zu benennen (s. anliegenden Lageplan).

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 24.09.2014 beschlossen, den Antrag an den Ausschuss für Schule und Kultur zu verweisen, wenn die Verwaltung geprüft hat, ob eine Straße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft benannt werden kann.

 

Straßenbenennungen unterliegen keiner gesetzlichen Vorschrift, so dass es jeder Kommune freisteht, Straßenbenennungen durchzuführen. Auch Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften können daher benannt werden. Eine Straßenbenennung der Straße vom KVP ARAL-Tankstelle bis zur Landstraße L 324 kann somit erfolgen.

 

Der Ausschuss für Schule und Kultur hat in seiner Sitzung am 01.12.2014 über die Benennung beraten und empfohlen, die Straße zwischen dem KVP ARAL-Tankstelle und der Landstraße L 324 nach  Frau Lise Meitner zu benennen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, die unbenannte Straße zwischen dem KVP ARAL-Tankstelle und der Landstraße L 324 in „Lise-Meitner-Straße“ zu benennen.