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Vorlage - I/556/2015  

 
 
Betreff: Ressolution zum kommunalen Finanzausgleich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Patrik Lang
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
24.06.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Innerhalb des kommunalen Finanzausgleichssystems in NRW erfolgt seit Jahren eine Benachteiligung des ländlichen Raumes:

Seit mehr als 30 Jahren werden Teilschlüsselmassen nach den Körperschaften "Kommunen", "Kreise" und "Landschaftsverbände" differenziert. Die Teilschlüsselmassen wurden ursprünglich anhand der Verhältnisse der Brutto-Ausgaben dieser Körperschaften  dotiert und seither nicht mehr angepasst. Eine sach- und bedarfsgerechte Aufteilung der Schlüsselzuweisungen ist mithin nicht gegeben. Insbesondere unter Berücksichtigung stetig steigender Soziallasten kommt das FiFo-Institut in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Anpassung der Teilschlüsselmassen zu einer Entspannung der Verteilungskonflikte im kommunalen Raum beitragen kann.

Der Finanzausgleich sieht darüber hinaus eine sog. "Einwohnerveredelung" vor, bei der die Einwohner großer Städte mit einem (Hauptansatz-)Faktor zu Lasten kleinerer Kommunen rechnerisch erhöht werden. So ist dem Land NRW ein Kölner Bürger 48 % mehr wert als ein Waldbröler Bürger, obwohl nicht fundiert belegt werden kann, dass Großstädten überproportional höhere Aufwendungen (z. B. für Infrastruktur) entstehen.

Darüber hinaus wird bereits seit mehreren Jahren die Aufnahme größenklassendifferenzierter fiktiver Hebesätze zur Realsteuerkraftermittlung gefordert. Nur hierdurch können die unterschiedlichen Hebesatzpotentiale (Großstadt vs. kleine ndliche Kommune) abgebildet werden.

Der Landkreistag NRW hat gemeindescharfe Modellrechnungen erstellt und gelangt zu dem Ergebnis, dass bei Umsetzung der oben dargestellten Maßnahmen (Anpassung Teilschlüsselmassen, Abschaffung Einwohnerveredelung, Einführung differenzierter fiktiver Hebesätze) eine Haushaltsverbesserung von rd. 2,1 Mio. EUR in der Stadt Waldbröl erzielt werden könnte.

 

Im Finanzausgleich wurde schließlich auch der allgemeine Verbundsatz (Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes) zu Lasten aller Kommunen in den vergangenen Jahrzehnten von 28,5 % (1981) auf 23,0 % (2015) herabgesenkt.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises in seiner Sitzung am 01.06.2015 eine Resolution mit Kernforderungen zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen - insbesondere des ländlichen Raums - verabschiedet. Der Landrat hat mit Schreiben vom 03.06.2015 die kreisangehörigen Städte und Gemeinden darum gebeten, sich der Resolution des Kreistages anzuschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, sich der Resolution des Kreistages des Oberbergischen Kreises anzuschließen und fordert die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen auf, die bestehende Benachteiligung des ländlichen Raums bei dem kommunalen Finanzausgleich zu beseitigen und die gutachterlichen Empfehlungen des FiFo-Gutachtens in dem künftigen GFG 2016 umzusetzen.

 

Konkret fordert der Rat der Stadt Waldbröl,

?         insbesondere eine Anpassung der sog. Teilschlüsselmassen vorzusehen,

?         insbesondere die sog. Einwohnerveredelung abzuschaffen,

?         den Verbundsatz - zugunsten aller  Kommunen in NRW - schrittweise wieder auf das Niveau von 1981 in Höhe von 28,5 % anzuheben.

 

Im Auftrag

 

 

( H a s e n b a c h )

  Stadtkämmerin