Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Wahlausschuss der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 30.09.2004 das Wahlergebnis über die Kommunalwahlen und die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Waldbröl festgestellt. Gemäß den §§ 35 Abs. 2 und 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit den §§ 63 und 75 d der Kommunalwahlordnung (KWahlO) wurde dieses Ergebnis am 06.10.2004 öffentlich bekanntgegeben. Gemäß § 39 Kommunalwahlgesetz konnte binnen eines Monats nach Bekanntgabe jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde Einspruch erheben. Innerhalb
dieser Frist ist kein Einspruch eingegangen. Beschlussvorschlag: Der
Rat beschließt, das endgültige Ergebnis der Kommunalwahlen – Vertretung
der Stadt Waldbröl – und der Wahl des Bürgermeisters vom 26.09.2004
festzustellen. |
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