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Sachverhalt:
Die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises hat auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom 11.12.2014 und in Abstimmung mit der Stadt Waldbröl ein Linienabstimmungsverfahren nach § 37 Straßen- und Wegegesetz NRW für eine Ortsumgehung im Westen von Waldbröl als Verlängerung der vorhandenen K 28 bis zur B 478 begonnen. Im Zuge des Verfahrens wurden neben einem straßenbaulichen Vorentwurf ein Lärmschutzgutachten, eine Umweltverträglichkeitsprüfung und ein Verkehrsgutachten angefertigt. Die Offenlage der Pläne erfolgte vom 31.07.2015 bis zum 31.08.2015 in Waldbröl. Das Verkehrsgutachten wurde mit Stand vom Dezember 2016 auf Grundlage der eingegangenen Eingaben präzisiert und aktualisiert. Die Ergebnisse der Gutachten werden durch Vertreter der oberbergischen Kreisverwaltung in der Sitzung dargestellt.
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr hat in seiner Sitzung am 22.09.2015 den Sachverhalt ausführlich beraten und sich bei einer Enthaltung der Stellungnahme der Verwaltung zur Linienabstimmung einstimmig angeschlossen. Dabei wurde die Variante 1 über die Talstraße durch das Schulzentrum nicht befürwortet, während die Stadt Waldbröl bezüglich der Varianten 2 bis 4 der K 28n keine unmittelbare Präferenz geäußert hat.
Da nach Erstellung des aktualisierten Verkehrsgutachtens, welches jetzt auch das in der Umsetzung befindliche innerstädtische Verkehrskonzept der Stadt Waldbröl vollständig berücksichtigt, nunmehr aus Sicht der Stadt Waldbröl alle entscheidungsrelevanten Tatsachen für die Bestimmung einer Vorzugsvariante vorliegen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Variante 4a zu wählen. Diese Variante verläuft möglichst ortsnah, minimiert dadurch Zerschneidungen landwirtschaftlicher Flächen, weist neben der nicht favorisierten Variante 1 den geringsten Flächenverbrauch auf, bindet das Schulzentrum unmittelbar an und verzichtet auf einen Knotenpunkt Bohlenhagener Straße, der im Verfahren von der Öffentlichkeit stark kritisiert worden ist. Auf den innerstädtischen Straßen werden signifikante Entlastungswirkungen erzielt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt für die Linienführung der K28n die Variante 4a vorzusehen. Die Variante 4a ist in der abschließenden Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Linienabstimmungsverfahren des Oberbergischen Kreises als die bevorzugte Variante der Stadt Waldbröl hervorzuheben.
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