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Vorlage - III/846/2017  

 
 
Betreff: Gestaltungshandbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
10.05.2017 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
21.06.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Zunehmend erlangt der Wert überkommener Bauten und damit die Notwendigkeit ihrer Pflege oder/und Instandsetzung eine größere Bedeutung. Das gilt nicht nur in Bezug auf die Erhaltung und Steigerung dieser Werte im materiellen Sinn, sondern besonders auch hinsichtlich der optischen Eindrücke, die von den Bauten auf das Umwelt- und gesamte Stadterlebnis einwirken. Damit ist auch die Wirkung von Neubauten gemeint.

Die Sensibilität der BürgerInnen im Umgang mit der Geschichte und Schönheit von Städtebau und Architektur in der Innenstadt von Waldbröl aber auch im Rahmen der Umsetzung baulicher Maßnahmen, basierend auf den grundsätzlichen Aussagen des Integrierten Entwicklungs-und Handlungskonzepts“, nimmt kontinuierlich zu.

 

Rein rechtliche Instrumente zur Steuerung der Stadtentwicklung, wie Bebauungspläne, suggerieren zwar mit ihren eng gefassten Festsetzungen eine hohe Sicherung der Planungsinhalte, provozieren aber gleichzeitig, diese zu unterlaufen oder sie bis an die äerste Grenze des Erlaubten zu dehnen. Ziele und Inhalte der Planung werden so nicht vermittelt und verstanden, der Plan erscheint eher als Gängelungsinstrument, statt Perspektiven und Konzepte zu transportieren.

Ergänzende Satzungen wie eine Gestaltungs- und Werbesatzung enthalten ein Spektrum von Vorschriften, die das Schlimmste an Gestaltungsentgleisungen verhindern sollen. Auch sie ersetzen allerdings nicht Gespräche, Anschauungsmaterial und positive Beispiele von Gestaltungsvorschlägen, um die Qualitätsanforderungen umzusetzen.

Was im Einzelnen und in größerem räumlichen Zusammenhang bzgl. anspruchsvoller Gestaltung erreicht werden kann, veranschaulicht und beschreibt das vorliegende Gestaltungshandbuch.

 

Das Erscheinungsbild der Innenstadt von Waldbröl ist durch die qualitätvolle Wahrung des baukulturellen Erbes wie eine anspruchsvolle zeitgemäße Architektur und den angepassten Umgang mit dem öffentlichen Raum und der Werbung deutlich zu verbessern.

Diese Aufgabe muss parallel zu den zahlreichen städtebaulichen Maßnahmen seitens der Verwaltung / Politik und des Gestaltungsbeirats kontinuierlich bewältigt werden, sonst ist es nicht möglich, im Konsens mit den Bürgern und Bürgerinnen die Schäden der Vergangenheit zu beheben und nicht nur den Wert von Baukultur an sich sondern auch den im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung und im Ranking der Städte in der Region zu verdeutlichen.

Allen mit dem Bauen / Gestalten Beschäftigten liegt mit dem Gestaltungshandbuch ein Spektrum an Leitlinien und Empfehlungen oder konkreten Vorgaben vor, die das Bewusstsein für Geschichte, Identität, Regionalität, Nachhaltigkeit und Schönheit schärfen können.

Die Empfehlungen umfassen die Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung von Bauwerken und dem öffentlichen Raum. Mit Hilfe von Referenzbeispielen werden sie anschaulich präsentiert.

Es soll eine Handreichung sowohl für Behörden als auch Bauwillige sein und Bürgerinnen und Bürger motivieren, die Zukunft der Architektur und des öffentlichen Raums mit zu gestalten und den Umgang mit Werbung zu reflektieren.

 

Alle drei voneinander abhängigen Themen machen die zukünftige Qualität des Erscheinungsbilds von Waldbröls Innenstadt aus und müssen von der Bevölkerung verantwortungsbewusst getragen werden Baukultur ist eine Leistung der Stadtgesellschaft.

Dieses Gestaltungshandbuch soll die Vorschriften der Gestaltungs- und Werbesatzung erutern und den BürgerInnen Baukultur und ihren Wert für das urbane Leben jenseits großer strategischer Diskussionen vermitteln.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt/ der Rat beschließt das Gestaltungshandbuch. Es ist im Rahmen von Beratungen als Grundlage zur Erläuterung der Vorschriften der Gestaltungs- und Werbesatzung heranzuziehen.

 

 

Im  Auftrag

 

 

 

Knott