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Vorlage - I/859/2017  

 
 
Betreff: Beitritt zur d-NRW A ÖR
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:U. Domke
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
21.06.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der kommunal-staatliche Software-Entwickler d-NRW begleitet seit mehr als 10 Jahren Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Governments. Hierbei hat er sich als Impulsgeber und unabhängige Durchführungsinstanz bei zahlreichen kommunal-staatlichen Projekten bewährt (Vergabemarktplatz, Meldeportal für Berden, Verwaltungssuchmaschine NRW, KiBiz.web etc.).

 

Mit der Überführung dieses kommunal-staatlichen IT-Unternehmens in eine AöR zum 01.01.2017 soll der Gesellschaft eine zeitgemäße Rechtsform gegeben werden. Im Juli 2016 hat die Landesregierung hierzu einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht (Errichtungsgesetz d-NRW R). Dieser sieht eine gemeinsame Tgerschaft durch Land und Kommunen ausdrücklich vor.

 

r die Stadt Waldbröl (und auch alle übrigen Oberbergischen Kommunen; Ergebnis aus der Bürgermeisterkonferenz vom 09.5.2017) ist es von Interesse, an den Leistungen der d-NRW AöR zu partizipieren. So enthält das am 06.07.2016 vom Land beschlossene E-Government- Gesetz eine lle neuer Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang.

 

Zudem können Kommunen, soweit sie Tger der AöR sind, Produkte und Angebote der Anstalt im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen.

 

Kosten für den Beitritt entstehen lediglich einmalig durch Zeichnung eines Stammkapitals in Höhe von 1.000,- Euro. Laufende Kosten entstehen nicht. Der Beitritt zu dieser AöR kann jährlich gekündigt werden. Das eingelegte Stammkapital würde sodann unverzinst erstattet.

 

Da es sich bei diesem Beitritt um eine Beteiligung im Sinne des § 41 Abs. 1 Buchst. l) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen handelt, ist hierfür ein Ratsbeschluss erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschlit, der d-NRW R beizutreten und ermächtigt den Bürgermeister, eine einmalige Stammkapitaleinlage für die Waldbröl in Höhe von 1.000 zu zeichnen.

 

In Vertretung

 

D o m k e

Städt. Overw.-Rat