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Vorlage - V/865/2017  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
21.06.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2016  
Prüfungsbericht JA 2016  
Bestätigungsvermerk RPA (3)  

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wurde in der Sitzung des Rates am 29.03.2017 eingebracht. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung des Jahresabschlusses 2016 einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüferin bedient. Die Prüfung fand in der Zeit vom 24.04. - 09.05.2017 statt und endete mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks.

 

Im Rahmen der Prüfung haben sich lediglich geringfügige redaktionelle Anpassungen in Anhang und Lagebericht, jedoch keine wertmäßigen Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung ergeben.

 

Der Jahresabschluss 2016 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.293.503,41 EUR und einer Bilanzsumme von 173.245.287,59 EUR ab. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 17.466.840,92 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den Ausführungen des Prüfungsberichts der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in seiner Sitzung am 24.05.2017 vollumfänglich angeschlossen und einen eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss 2016 mit allen Pflichtbestandteilen sowie der Prüfungsbericht der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses werden in digitaler Form im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2016 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 5.293.503,41 EUR durch Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

Auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt der Rat der Stadt Waldbröl dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Jahresabschluss 2016 (3231 KB)      
Anlage 3 2 Prüfungsbericht JA 2016 (3602 KB)      
Anlage 1 3 Bestätigungsvermerk RPA (3) (453 KB)