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Vorlage - V/868/2017  

 
 
Betreff: Erhöhung der Beteiligung der Klinikum Oberberg GmbH an der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im
















































Erhöhung der Beteiligung der Klinkum Oberberg GmbH an der Dienstleistungs- und Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschend Städtetag (EKK eG)






Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brauer, AnjaAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
21.06.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Klinikum Oberberg GmbH (vormals Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH) ist seit dem 01.09.2006 Mitglied der EKK eG.

 

Zweck der EKK eG ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch Bündelung ihrer Einkaufsaktivitäten für wirtschaftliche Hilfsmittel der medizinischen Leistungserbringung.

 

Die EKK eG ermöglicht damit seinen Mitgliedern den strategischen und rechtskonformen Einkauf (in allen Formen der VOL, als E-Vergabe, über Rahmenverträge sowie über E-Commerce-Plattform) von Medical- und Pharmaprodukten sowie Wirtschafts-/Verwaltungsbedarf, Medizintechnik, Lebensmittel, Dienstleistungen und Haus-/Betriebstechnik.

 

Die Mitglieder werden bei Ausschreibungen unterstützt und erhalten Hilfe bei Standardisierung und Straffung des Produktsortiments. Zudem erhalten die Mitarbeiter der Mitglieder Schulungen u. a. in Verhandlungstaktiken, Rechtsangelegenheiten und zu aktuellen Entwicklungen im Gesundheitsmarkt.

 

Die EKK eG führt regelmäßig Benchmark-Projekte durch und unterstützt bei der Umsetzung von Optimierungsprojekten (beispielsweise auch bei Rechts-, Logistik- oder IT-Themen). Zum Angebot gehören ferner Beratungsleistungen und pragmatische Hilfestellungen durch die Produktbereichsleiter.

 

In der EKK eG sind über 70 Krankenhäuser, darunter etliche Großkrankenhäuser organisiert, die zusammen über 58.000 Betten betreiben. Der Gesamtumsatz beträgt über 800 Mio. €. Es sind mit über 500 Firmen Rahmenverträge geschlossen.

 

Nach der Satzung der EKK eG bemessen sich die Geschäftsanteile an der Höhe des Umsatzes. Die Klinikum Oberberg GmbH hält derzeit 30 Geschäftsanteile, was einem Jahresumsatz von 10 15 Mio. € entspricht. Der Kapitalwert der Anteile beträgt daher zwischenzeitlich 90.000 €. Dieser Wert wird durch die auf das Mitglied entfallenden Rückvergütungen und Bonifikationen aus dem Betrieb der eG gespeist.

 

Aufgrund des weiter gestiegenen Umsatzes mit der EKK eG muss nach der Satzung eine Erhöhung der Anteile um weitere 10 (Geschäftswert 30.000 €) auf dann 40 Geschäftsanteile zu einem Wert von insgesamt 120.000 € erfolgen.

 

Wichtig zu erwähnen ist, dass nach § 38 der Satzung keine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht.

 

Nach § 41Abs. 1 S. 2, Buchstabe I, der Gemeindeordnung NRW (GO) ist der Stadtrat ausschließlich zuständig für die Erhöhung einer mittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft in privater Rechtsform. Da, wie bereits erwähnt, keine Nachschusspflichten bestehen, empfiehlt die Verwaltung die Beschlussfassung dergestalt, dass auch künftige Erhöhungen der Beteiligungen an der EKK eG mit durch den Beschluss erfasst werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stimmt der Erhöhung der Beteiligung der Klinikum Oberberg GmbH an der Einkaufsgemeinschaft Kommunaler Kommunaler Krankenhäuser eG im Deutschen Städtetag (EKK eG) mit weiteren 10 Geschäftsanteilen im Geschäftswert vom 30.000 € (insgesamt dann 40 Geschäftsanteile zum Wert von 120.000 €) zu. Sofern aufgrund derhe des Umsatzes der Klinikum Oberberg GmbH zukünftig weitere Geschäftsanteile an der EKK eG zwingend zu erwerben sind, erteilt der Rat der Stadt Waldbröl hierfür aufgrund des mit der nicht bestehenden Nachschusspflicht einhergehenden fehlenden wirtschaftlichen Risikos ebenfalls seine Zustimmung. Aus Gründen der Transparenz bittet der Stadtrat  die Geschäftsführung der Klinikum Oberberg GmbH, über Veränderungen der Höhe der Geschäftsanteile im Aufsichtsrat zu informieren.