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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 07.12.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgehoben und somit das Verfahren eingestellt. Mit dieser Bebauungsplanänderung sollte eine Pflegeeinrichtung in einem 55 m langen Gebäude mit drei Vollgeschossen und zusätzlichem Staffelgeschoss entstehen. Auf Grund von Stellungnahmen der Öffentlichkeit anlässlich der Auslegung des damaligen Planentwurfs hat der Rat festgestellt, dass das Quartier südlich und südöstlich des Friedrich-Engelbert-Weges überwiegend durch kleinteilige Wohnbebauung geprägt wird und nicht für eine innenstadttypische Bebauung vorzusehen ist. Diese ist allerdings entsprechend des geltenden Planungsrechts weiterhin möglich. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 vom 14.11.2001 war bereits eine überdimensionierte Bebauung als zulässig erklärt worden, so dass nunmehr akuter Planungsbedarf besteht, um das Gebiet dem städtebaulichen Umfeld anzupassen.
Derzeit sind im Plangebiet auf Grund der Ausweisung Mischgebiet (MI), offene Bauweise, GRZ 0,6, GFZ 1,2, FH max. 295,00 m größere Mehrfamilienhäuser mit bis zu 50,00 m Straßenfrontlänge zulässig. Deshalb soll durch Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes die planungsrechtliche Situation dem Stadtquartier angepasst werden. Dabei sind Mehrfamilienhäuser nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sie sich wie die bereits vorhandenen Baukörper des Gebiets einfügen. Insbesondere ist auf die Höhenentwicklung zu achten
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat die Aufstellung der Bebauungsplanänderung in seiner Sitzung am 07.06.2017 einstimmig empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem nachfolgenden Plan.
![]() ![]() STADT WALDBRÖL Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 5 "Vor dem Löh" 12. Änderung im Bereich "Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg"
als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ![]()
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Im Auftrag
Knott |
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