Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Rathausvorplatz wurde in 1996 als öffentlicher Parkplatz gewidmet (siehe Anlage Luftbild). Die Anlieger der Alsbergstraße nutzen diesen Parkplatz in erheblichem Maße, so dass für Bedienstete und Besucher des Rathauses und zukünftig des „Bürgerdorfs am Alsberg“ keine ausreichende Parkmöglichkeit mehr vorhanden ist. Im Hinblick auf die vielfältigen Nutzungen des Bürgerdorfs sind alle 20 Stellplätze, die demnächst auf dem Rathausvorplatz angeordnet werden, bauordnungsrechtlich erforderlich und Gegenstand der Baugenehmigung. Es bleibt somit kein Raum für öffentliche Parkplätze. Mit der Einziehung als öffentlicher Parkraum kann der Rathausvorplatz wieder einer privaten Nutzung durch die Stadt Waldbröl zugeführt werden. Als Eigentümer dieser Fläche kann die Stadt Waldbröl dann das unberechtigte Parken durch geeignete Maßnahmen unterbinden.
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr hat in seiner Sitzung am 02.05.2017 bereits empfohlen, die Einziehung des Rathausvorplatzes vorzunehmen.
Mit dem nunmehr zu fassenden Beschluss des Fachausschusses und dem Rat der Stadt Waldbröl kann das formelle Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW eingeleitet werden. Im anliegenden Lageplan ist der einzuziehende Rathausvorplatz farblich markiert.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl / Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für den im anliegenden Lageplan markierten Rathausvorplatz das Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW durchzuführen.
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