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Vorlage - I/881/2017  

 
 
Betreff: Änderung des Gesellschaftsvertrages der OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thiel, Christoph
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
27.09.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Zum 11.02.2015 trat eine Änderung der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in § 108 a in Kraft, durch die die Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten geregelt wird. Die aufgrund des § 108 a Abs. 6 GO NRW erlassene Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreter/innen in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) trat zum 21.02.2015 in Kraft.

 

Mit Erlass des seinerzeitigen Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) vom 27.02.2015 wurden Kommunalaufsichtsbehörden in NRW gebeten, auf die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen hinzuwirken.

 

Ausdrücklich wurde hierzu auf das Erfordernis der Änderung der Gesellschaftsverträge (GV) und zeitaufwändige Wahlverfahren hingewiesen. Da es sich aus Sicht des Ministeriums um wesentliche Änderungen handelt, sind diese nach entsprechendem Kreistagsbeschluss und gleichlautender Beschlüsse durch die weiteren kommunalen Gesellschafter dem Ministerium nach § 115 Abs. 1 a) GO NRW anzuzeigen.

 

Von der Änderung in § 108 a GO NRW ist insbesondere § 9 GV betroffen. Die sich aus der neuen Gesetzeslage ergebenden Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Gegenüberstellung der bisherigen Regelungen und der neuen Fassung ersichtlich.

 

Um die weitere Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates während des zeitaufwändigen Wahl- und Bestellungsverfahrens der Arbeitnehmervertreter/innen zu gewährleisten, ist im Entwurf zu § 10 Abs. 3 des GV das erforderliche Quorum auf ein Minimum von 50 % angepasst worden.

 

Die Änderung des GV soll auch dazu genutzt werden, die Gesellschafterliste (§ 1 GV) auf den aktuellen Stand zu bringen und die Anteile für Wipperfürth und Hückeswagen wiederzugeben.

 

Den übrigen kommunalen Gesellschaftern werden gleichlautende Beschlussvorschläge unterbreitet.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat stimmt der Änderung des Gesellschaftervertrages der OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH in der als Anlage beigefügten Fassung zu.

 

2.  Soweit noch weitere Änderungen, insbesondere auch seitens der Kommunalaufsicht und/oder des zur Beurkundung beauftragten Notars erforderlich werden, wird diesen bereits jetzt zugestimmt, sofern die Änderungen die wesentlichen Regelungen des Gesellschaftervertrages nicht verändern.