Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Zum 11.02.2015 trat eine Änderung der GO NRW in § 108 a in Kraft, durch die die Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten geregelt wird. Die aufgrund des § 108 a Abs. 6 GO NRW erlassene Wahlordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) trat zum 21.02.2015 in Kraft.
Das weitere Verfahren zur Wahl bzw. Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen ist in der GO NRW wie folgt geregelt:
Nach der AvArWahlVO wählen die Beschäftigten der Gesellschaft eine Vorschlagsliste der in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter/innen. Der Kreistag bzw. der Rat der kommunalen Gesellschafter bestellt anschließend nach § 108 a Abs. 3 GO NRW mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder die zu entsendenden Aufsichtsratsmitglieder aus dieser Liste. Ebenso haben die kommunalen Gremien das Recht, mit der entsprechenden Mehrheit sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 108 a GO NRW. Sind in einer Gesellschaft mehrere kommunale Gesellschafter mit mehr als 50 % der Anteile beteiligt, bedarf die Bestellung nach § 108 a Abs. 9 Nr. 1 GO NRW übereinstimmender Beschlüsse der Kommunalgremien mindestens so vieler kommunaler Gesellschafter, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung repräsentiert wird.
Nach dem geänderten Gesellschaftsvertrag entspricht die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter/innen der Amtszeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder.
Das betriebliche Wahlverfahren der OVAG-Beschäftigten für eine Vorschlagsliste hat ergeben, dass für die jetzige Amtsperiode nur 4 der möglichen 5 Sitze besetzt werden sollen bzw. können. Die Personalbögen der zur Wahl stehenden Arbeitnehmervertreter/innen sind als nicht-öffentliche Anlage beigefügt. Für die Zukunft wird die Besetzung des Aufsichtsrates mit 5 Arbeitnehmervertreterinnen bzw. Arbeitnehmervertretern angestrebt.
Den übrigen kommunalen Gesellschaftern werden gleichlautende Beschlussvorschläge unterbreitet. Beschlussvorschlag:
Der Rat bestellt folgende Arbeitnehmervertreter/innen aus der von den Beschäftigten der OVAG Oberbergische Verkehrsgesellschaft mbH gewählten Vorschlagsliste in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:
MitgliederErsatzmitglieder
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |