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Vorlage - III/887/2017  

 
 
Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50A - Hermesdorf / Auf dem Berg - der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
27.09.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hatte in seiner Sitzung am 01.12.2016 den Antrag der Eheleute Uwe und Martina Müller, Auf dem Berg 21, 51545 Waldbröl-Hermesdorf, auf Ausweisung eines zusätzlichen Baugrundstücks im hinteren südöstlichen Bereich des Grundstücks Gemarkung Hermesdorf, Flur 57, Flurstück Nr. 95 befürwortet und einstimmig bei einer Stimmenthaltung die Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A - Hermesdorf / Auf dem Berg - beschlossen. Die Zuwegung des neuen Baufensters erfolgt über das eigene Grundstück.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wurde in der Zeit vom 28.06.2017 bis einschließlich 28.07.2017 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Es liegen keine planungsrelevanten Stellungnahmen vor.

 


Satzungsbeschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A Hermesdorf / Auf dem Berg der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf, Auf dem Berg 21 gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl I S. 2808) in seiner Sitzung am 27.09.2017 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 A Hermesdorf / Auf dem Berg der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf, Auf dem Berg 21, Gemarkung Hermesdorf, Flur 57, Flurstück Nr. 95, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

§ 2

 

Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Im Auftrag

 

 

 

Knott