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Vorlage - III/923/2017  

 
 
Betreff: Einziehung eines Wirtschaftsweges in Waldbröl, Schnörringen, Im grünen Tal
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Vorberatung
21.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
06.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Frau Juliane Schulz, Im Grünen Tal 15, 51545 Waldbröl-Schnörringen, hat den Antrag gestellt, den Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück 214 einzuziehen und an sie zu veräern (s. Anlage 1 + 2).

 

Der einzuziehende Wirtschaftsweg Nr. 124 liegt in der Ortschaft Schnörringen zwischen dem Hausgrundstück der Antragstellerin Im Grünen Tal 15 und dem Hausgrundstück Im Grünen Tal 13. Die Eigentümer des Grundstückes Im Grünen Tal 13 haben ihr schriftliches Einverständnis zur Wegeeinziehung und anschließenden Veräerung gegeben.

 

Zudem wurden alle Versorgungstger um Stellungnahme gebeten, ob im Wirtschaftsweg Nr. 124 Versorgungsleitungen vorhanden sind, eine Leitungsverlegung geplant ist oder Gründe vorliegen, die der Wegeeinziehung und anschließenden Veräerung entgegenstehen. Bis auf eine Hausanschlussleitung für Wasser zur Versorgung des Hauses Im Grünen Tal 13 sind keine weiteren Versorgungsleitungen vorhanden oder geplant. (s. Anlage 3).

 

Der Weg Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück 124 Im Grünen Tal ist im Flurbereinigungsverfahren Schnörringen (S.199)  als Wirtschaftsweg ausgewiesen

 

Mit Schreiben vom 31.07.2017 hat die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises mitgeteilt, dass bei der Einziehung von Wirtschaftswegen das formelle Satzungsverfahren anzuwenden ist. Das formelle Satzungsverfahren beinhaltet, dass vor Erlass einer Satzung über die Einziehung durch den Rat

        eine Anhörung der direkten Anlieger durchgeführt werden muss  und

        eine öffentliche Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung zu erfolgen hat, damit auch der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben werden kann, Bedenken anzumelden und zu begründen.

Erst danach kann der Rat über die Einziehung eine Satzung erlassen.

 

Im vorliegenden Fall kann damit jetzt nur über die Absicht zur Einziehung beraten und entschieden werden. Die Beratung und der Beschluss zur Erlass einer Satzung über die Einziehung dieses Wirtschaftsweges erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt  /  der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, das Einziehungsverfahren für den Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück 124 in Schnörringen, Im Grünen Tal einzuleiten und die Absicht zur Wegeeinziehung öffentlich bekannt zu geben.