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Vorlage - IV/935/2017  

 
 
Betreff: Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss1 Vorberatung
04.12.2017 
Sitzung des Betriebsausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
06.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 47 Landeswassergesetz NRW sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, der Oberen Wasserbehörde mit dem Abwasserbeseitigungskonzept eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die Maßnahmen zur Erfüllung der Pflichten zur geordneten Abwasserbeseitigung vorzulegen. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist alle 6 Jahre fortzuschreiben. Die 7. Fortschreibung wurde 2011 vorgelegt, sodass in diesem Jahr die 8. Fortschreibung vorzulegen ist.

Die ausgearbeitete Fortschreibung umfasst neben der Darstellung der vorhandenen Entwässerungssituation im Stadtgebiet und der vorgesehenen Erweiterungen vor allem die Ausweisung der geplanten Maßnahmen, verbunden mit einem Rückblick auf die Umsetzung der im Zuge der letzten Fortschreibung vorgesehenen Maßnahmen. Dabei sind insbesondere die von der Wasserbehörde eingeforderten Schwerpunkte Kanalsanierung, Fremdwasserreduzierung und Niederschlagswasserbehandlung zu betrachten. Diese bilden folgerichtig den Schwerpunkt der Maßnahmenplanung in den nächsten beiden 6-Jahres-Zeiträumen.

Im Rahmen der Kanalsanierung steht die Erfüllung der sich aus dem Landeswassergesetz in Verbindung mit der Selbstüberwachungsverordnung und dem Runderlass zum Kanalbetrieb ergebenden Anforderungen im Mittelpunkt. Die erforderlichen baulichen Sanierungen sind zunächst gebietsweise entsprechend der Kläranlageneinzugsgebiete berücksichtigt. Allerdings ist die Durchführung dieser Maßnahmen schwerpunktmäßig bewusst auf den Zeitraum ab 2020 verschoben, da in den kommenden beiden Jahren in größerem Umfang Kanalsanierungen im Rahmen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes Innenstadt (IEHK) umgesetzt werden müssen.

Bei der Fremdwassersanierung bildet aufgrund der gestellten Anforderungen das Trennsystem im Einzugsgebiet der Kläranlage Homburg-Bröl den Schwerpunkt. Im Abwasserbeseitigungskonzept ist die Sanierung der öffentlichen Kanalisation mit eingeplant. Eine nachhaltige Fremdwasserreduzierung ist allerdings nur unter Einbeziehung der privaten Abwasserleitungen möglich. Für die Ortslage Hermesdorf (Einzugsgebiet Kläranlage Büchel) wird zunächst - gefördert durch das Land NRW - ein Fremdwassersanierungskonzept aufgestellt, auf dessen Grundlage die erforderlichen Maßnahmen für dieses Gebiet herausgearbeitet werden sollen.

Bei der Niederschlagswasserbehandlung und -rückhaltung zur Reduzierung der Gewässerbelastungen aus den Niederschlagswassereinleitungen wurden in Abstimmung mit dem zuständigem Wasserverband (Aggerverband) und der Genehmigungsbehörde (Untere Wasserbehörde) die Einleitungen im Bereich des Gewerbegebietes IG Boxberg I / II und in diesem Zusammenhang der Bau des Retentionsbodenfilters Breslauer Straße sowie die Umrüstung des RKB Wiehler Straße, ebenfalls unter Ergänzung eines Retentionsbodenfilters, vorgesehen. Im Zuge der weiteren Umsetzung des Brölprojektes (Sanierung des Salmonidengewässers) werden in der Zukunft weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Gewässerbelastung erforderlich, welche dann entsprechend in die langfristigen Planungen eingestellt werden müssen.

Insgesamt sind für den im Rahmen der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zu berücksichtigenden Zeitraum folgende Mittel für die ausgewiesenen Maßnahmen vorgesehen:

 

Zeitliche Verteilung der Kosten in Tausend Euro [T€]

Gesamt

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024 - 2029

2.505

2.362

1.328

1.175

1555

620

2.330

11.875

 

Die erforderlichen Mittel sind bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2018 berücksichtigt.

Das Abwasserbeseitigungskonzept mit Bericht, Maßnahmentabelle und Übersichtsplan wurde der Einladung für die Betriebsauschusssitzung per Email als Anhang (im PDF-Format) beigefügt.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, die 8. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Waldbröl in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Im Auftrag

 

Gez.

 

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                     (Mitze)

(Stellv. techn. Betriebsleiter)