Bürgerinformationssystem

Vorlage - V/938/2017  

 
 
Betreff: Erlass einer Hebesatzsatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
06.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Hebesatzsatzung 2018 II  

Sachverhalt:

 

Gemäß § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat sich die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel durch Steuererhöhungen zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

Aufgrund der defizitären Finanzlage und zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Waldbröl bis zum Jahr 2022 erfolgt zur Konsolidierung des Haushaltes die Anhebung der Realsteuerhebesätze. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Hebesätze werden die Auflagen der Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises für das Jahr 2017 eingehalten.

 

Es wird vorgeschlagen, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer -wie nachfolgend aufgeführt- anzuheben:  

 

 

aktueller

Hebesatz

Hebesatz

2018

 

 

 

Grundsteuer B

590 %

 765 %

Gewerbesteuer

550 %

575 %

 

Der Hebesatzr die Grundsteuer A soll hingegen mit 320 % weiter unverändert bleiben.

 

Die Hebesatzsatzung vom 30.03.2017 erfüllt nicht die von der Aufsichtsbehörde festgelegten Auflagen und wird daher außer Kraft gesetzt.

 

Beispielberechnungen:

 

Veränderungen bei der Grundsteuer B würden wie folgt aussehen:

 

Einfamilienhaus
Baujahr

Grundsteuer-
messbetrag Beispiele

Grundsteuer 2017 bei 590 %

Hebesatz/  Grundsteuerbetrag um 175 %

 

 

 

 

 

 

590 %

175 %

1920

13,31 €

78,53 €

23,29

1960

56,50 €

333,35 €

98,88

2012

74,97 €

442,32 €

     131,20

2017

  116,52

687,47

     203,91

2017

80,13

472,77

140,22

2017

   60,75

358,43

106,31

 

 

 

Die Gewerbesteuer mit einem festgesetzten Messbetrag in Höhe von beispielsweise 1.970,00 € beträgt jährlich:

 

 

2017

2018

Messbetrag 1.970,00 €

10.835,00 €

11.327,50

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzsatzung.

 

 

Im Auftrag

 

 

(Brauer)

Stadtkämmerin

 

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hebesatzsatzung 2018 II (20 KB)