Bürgerinformationssystem

Vorlage - III/973/2018  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 114 "Ritter-Simon-Weg" der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III - 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Entscheidung
29.01.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im Bereich Isengarten „Ritter-Simon-Weg“ besteht eine im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl dargestellte Wohnbaufläche (W), die bisher nicht mit verbindlicher Bauleitplanung planungsrechtlich abgesichert wurde. Deshalb soll hier ein Bebauungsplan aufgestellt werden, nachdem eine sogenannte „Ergänzungsatzung“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB nicht rechtssicher aufgestellt werden konnte.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstücke Nr. 733, 735 und 1014 tlw. (Straße), 812 (Straßenböschung)  sowie die Flurstücke 1211 tlw., 1212 und 1213 (Reines Wohngebiet - WR).

 

Dieser Bebauungsplan berücksichtigt die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, indem vier Baugrundstücke zur Errichtung von Ein- und Zweifamilienhäusern planungsrechtlich abgesichert werden sollen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt an der nordwestlichen Peripherie des Hauptortes „Waldbröl“ westlich der Ortsstraße „Ritter-Simon-Weg“ unmittelbar angrenzend an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl „Isengarten“. Es handelt sich um Außenbereichsflächen nach § 35 BauGB.

 

Die zu überplanenden Flächen befinden sich im Privateigentum und sind bereits voll erschlossen.

 

Innerhalb des geplanten Reinen Wohngebiets können vier Baugrundstücke auf der Fläche von ca. 3.970 m² entstehen. Um die Vorgabe auch rechtlich sicherzustellen, werden eine minimale Größe der jeweiligen Baugrundstücke von 600 m² und vier separate Baufenster ausgewiesen. Das Gebiet soll für den Ein- und Zweifamilienhausbau vorgehalten werden. Deshalb ist die Beschränkung der Wohneinheiten auf maximal zwei je Wohngebäude zwingend. Die Grundflächenzahl (GRZ) soll auf 0,4, die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 0,8 bei einer maximal zweigeschossigen Bauweise festgesetzt werden. Es ist eine Zulässigkeit von Sattel- und Pultdächern mit einer Dachneigung von 20 - 45° eingeplant. Darüber hinaus sollen auch Flachdächer zulässig sein. Hinzu treten gestalterische Festsetzungen. Insgesamt wird ein Einfügen des neuen Baugebiets in die vorhandene Struktur sichergestellt.

 

Fünf Einzelbäume auf der Straßenböschung werden zur Erhaltung festgesetzt.

 

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des § 13b BauGB bis zum 31.12.2019 auch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Außenbereichsflächen, die unmittelbar an im Zusammenhang bebaute Ortsteile angrenzen und eine Grundfläche von weniger als 10.000 m² aufweisen, dem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geöffnet. Dies bedeutet, dass solche Bebauungspläne wie hier vorliegend ohne Umweltprüfung aufgestellt werden und auch nicht der Eingriffsregelung unterliegen. Mit diesen Verfahrensvereinfachungen soll Wohnbauland mobilisiert werden, weil in dieser Form nur Wohnnutzungen ausgewiesen werden können.

 

 


Beschlussvorschläge:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114Ritter-Simon-Weg“ der Stadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 114Ritter-Simon-Weg“ der Stadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.