Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Für die Amtsperiode 2019 bis 2023 ist vom Rat der Stadt Waldbröl eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen zu beschließen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich.
Es sind insgesamt neun Schöffinnen / Schöffen erforderlich. In die Vorschlagsliste ist jedoch mindestens die doppelte Anzahl aufzunehmen. Aufgrund von Bekanntmachungen im Lokalanzeiger haben sich die in der Vorschlagsliste aufgeführten Personen zur Übernahme des Schöffenamtes bereiterklärt. Sie erfüllen die Voraussetzungen und sind somit für das Amt geeignet. Ablehnungsgründe liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023.
Im Auftrag
(Krämer)
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