Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Stadt Waldbröl ist gem. § 116 GO NRW verpflichtet, in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Konsolidierungskreis zum 31.12.2016 besteht aus der Stadt Waldbröl (Kernverwaltung), ihren verbundenen Unternehmen "Stadtwerke Waldbröl GmbH" und "Energie und Wasser Waldbröl GmbH" sowie ihrem Eigenbetrieb Abwasserwerk, die mittels Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber & Thönes GmbH mit Sitz in Reichshof als Prüferin bedient. Die Prüfung fand im Mai 2018 statt und endete am 15.05.2018 mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks.
Auf die Zuleitung einer Entwurfsfassung wurde auf Grund der ohnehin deutlich überschrittenen Aufstellungs- und Bestätigungsfristen verzichtet.
Der Gesamtabschluss 2016 schließt mit einem Gesamtjahresergebnis von 5.121.703,59 EUR und einer Gesamtbilanzsumme von 214.961.077,91 EUR ab. Der Stand des Gesamteigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 16.983.778,39 EUR.
Der Gesamtabschluss 2016 mit allen Pflichtbestandteilen sowie der Bericht der Weber & Thönes GmbH über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Gesamtlageberichts für das Haushaltsjahr 2016 werden in digitaler Form im Ratsinformationssystem hinterlegt. Eine Kopie des Prüfungsberichtes ist darüber hinaus der Einladung beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Waldbröl schließt sich den Ausführungen des Prüfungsberichts der Weber & Thönes GmbH vom 15.05.2018 vollumfänglich an und erteilt dem Gesamtabschluss 2016 nebst Gesamtlagebericht einen eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 3 und Abs. 4 GO NRW entsprechend der beigefügten Anlage.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 sowie die Entlastung des Bürgermeisters.
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