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Vorlage - III/012/2018  

 
 
Betreff: Antrag des Herrn Eckhard Becker auf Einziehung von Straßenteilflächen im Bereich Kreuzstraße/Bielsteiner-Bahn-Straße/Bahnhofstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:FB III/60/600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Vorberatung
26.06.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
26.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Marktstadt Waldbröl liegt der Antrag von Herrn Eckhard Becker auf Einziehung von Straßenteilflächen im Bereich Kreuzstraße / Bielsteiner-Bahn-Straße / Bahnhofstraße vor. Der Antrag auf Einziehung und dessen Begründung sowie Lagepläne sind als Anlagen beigefügt.

 

Die Straßenteilflächen, deren Einziehung beantragt wurde (Lageplan Anlage 2 des Antrages), sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet, so dass die Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) anzuwenden sind.

 

Bei der Einziehung von öffentlichen Straßen und Wegen ist zunächst die Absicht zur Einziehung öffentlich bekannt zu machen. Nach der Bekanntmachung beginnt eine dreimonatige Einwendungsfrist. Innerhalb dieser Frist besteht die Möglichkeit, Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung zu erheben. Nach der dreimonatigen Einwendungsfrist hat der Rat der Marktstadt Waldbröl zu entscheiden, ob unter Berücksichtigung evtl. vorgebrachter Einwendungen die Straßenteilflächen eingezogen werden oder nicht.

 

Vorab wurden bereits alle Versorgungsträger um Mitteilung gebeten, ob Ver-/Entsorgungsleitungen in den betroffenen Straßenteilflächen im Bereich Kreuzstraße / Bielsteiner-Bahn-Straße / Bahnhofstraße vorhanden sind.

 

Die Abfrage bei den Versorgungsträgern hat ergeben, dass neben einer Wasserleitung auch Versorgungsleitungen für Strom und Gas in Teilstrecken vorhanden sind (Anlagen 5, 6, 7 des Antrages). Herr Becker hat Kenntnis hierüber und in seinem Einziehungsantrag die Bereitschaft erklärt, Dienstbarkeiten für alle vorhandenen Versorgungsleitungen zu übernehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Marktstadt Waldbröl / der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt, das Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW für Straßenteilflächen im Bereich Kreuzstraße / Bielsteiner-Bahn-Straße / Bahnhofstraße einzuleiten.