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Sachverhalt: Nach der Kommunalwahl 2004 wurde die Zahl der Ausschussmitglieder des Werksausschusses des Rates der Stadt Waldbröl auf 16 festgelegt. Bereits aufgrund dieser Änderung der Mitgliederzahl müssen die Betriebssatzungen des Wasserwerkes und des Abwasserwerkes angepasst werden. Weiterhin müssen die Betriebssatzungen wegen des Wechsels der Betriebsleitung aktualisiert werden. Zusätzlich sind aufgrund des seit 01.01.2005 geltenden Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) vom 16. November 2004, dort in Artikel 16 die Änderung der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW), Anpassungen vorzunehmen, die jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt, bei einer eventuellen Neufassung, eingefügt werden können. Es handelt sich dabei nur um die redaktionelle Änderung von
Bezeichnungen. So wird der Begriff
„Werkleiter“ durch „Betriebsleiter“ ersetzt und
gleichzeitig der „Werksausschuss“ in „Betriebsausschuss“
umbenannt. Beschlussvorschlag: a) Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl den VII. Nachtrag zur Betriebssatzung des Wasserwerkes vom 16.06.1989 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung zu beschließen. b)
Der Werksausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl
den III. Nachtrag zur Betriebssatzung des Abwasserwerkes vom 16.12.1993 in der
als Anlage 2 beigefügten Fassung zu beschließen. |
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