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Vorlage - V/013/2018  

 
 
Betreff: Gesamtabschluss 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
20.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Gesamtabschluss 2016  
Bestätigungsvermerk RPA GA2016  

Sachverhalt:

 

Die Stadt Waldbröl ist gem. § 116 GO NRW verpflichtet, in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.

 

Der Konsolidierungskreis zum 31.12.2016 besteht aus der Stadt Waldbröl (Kernverwaltung), ihren verbundenen Unternehmen Stadtwerke Waldbröl GmbH und Energie und Wasser Waldbröl GmbH sowie ihrem Eigenbetrieb Abwasserwerk, die mittels Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüferin bedient. Die Prüfung fand im Mai 2018 statt und endete am 15.05.2018 mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den Ausführungen des Prüfungsberichtes der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in seiner Sitzung am 07.06.2018 vollumfänglich angeschlossenen und ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. §116 Abs. 6 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 3 und 4 GO NRW erteilt. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl, den Gesamtabschluss zum 31.12.2016 zu bestätigen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Der Gesamtabschluss 2016 schließt mit einem Gesamtjahresfehlbetrag von 5.121.703,59 EUR und einer Gesamtbilanzsumme von 214.961.077,91 EUR ab. Der Stand des Gesamteigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 16.983.778,39 EUR.

 

Der Gesamtabschluss 2016 mit allen Pflichtbestandteilen sowie der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses werden in digitaler Form im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Prüfungsbericht der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Stadtverordneten vorab per E-Mail zugesandt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl bestätigt den Gesamtabschluss zum 31.12.2016 nebst Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 116 Abs. 1 GO NRW.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, den Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 5.121.703,59 EUR mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

Dem Bürgermeister wird auf Grund des vorgelegten Gesamtabschlusses gem. § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesamtabschluss 2016 (2789 KB)      
Anlage 2 2 Bestätigungsvermerk RPA GA2016 (424 KB)