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Vorlage - V/014/2018  

 
 
Betreff: Jahres-/Einzelabschluss 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
20.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Jahresabschluss 2017  
Bestätigungsvermerk RPA JA2017  

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde in der Sitzung des Rates am 21.03.2018 eingebracht. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung des Jahresabschlusses 2017 einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüferin bedient. Die Prüfung fand in der Zeit vom 23.04. - 11.05.2018 statt und endete mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks.

 

Im Rahmen der Prüfung haben sich lediglich geringfügige redaktionelle Anpassungen in Anhang und Lagebericht, jedoch keine wertmäßigen Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung ergeben.

 

Der Jahresabschluss 2017 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 4.292.816,67 EUR und einer Bilanzsumme von 175.488.748,70 EUR ab. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 12.716.003,66 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den Ausführungen des Prüfungsberichts der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in seiner Sitzung am 07.06.2018 vollumfänglich angeschlossen und ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss 2017 mit allen Pflichtbestandteilen sowie der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses werden in digitaler Form im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Prüfungsbericht der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird den Stadtverordneten vorab per E-Mail zugesandt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2017 nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 4.292.816,67 EUR durch Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

Auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und der vorgenommenen Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilt der Rat der Stadt Waldbröl dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2017 (3247 KB)      
Anlage 2 2 Bestätigungsvermerk RPA JA2017 (411 KB)