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Vorlage - III/026/2018  

 
 
Betreff: Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:FB III / 600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Vorberatung
11.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
26.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Frau Juliane Schulz, Im Grünen Tal 15, 51545 Waldbröl-Schnörringen, hat den Antrag gestellt, den Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 einzuziehen und an sie zu veräern.

 

Der einzuziehende Wirtschaftsweg Nr. 124 liegt in der Ortschaft Schnörringen zwischen dem Hausgrundstück der Antragstellerin Im Grünen Tal 15 und dem Hausgrundstück Im Grünen Tal 13. Die Eigentümer des Grundstückes Im Grünen Tal 13 haben ihr schriftliches Einverständnis zur Wegeeinziehung und anschließenden Veräerung gegeben.

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat am 06.12.2017 beschlossen, das Wegeeinziehungsverfahren einzuleiten. Die Absicht den Wirtschaftsweg Im Grünen Tal einzuziehen wurde am 06.06.2018 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Ein Plan, in dem der einzuziehende Wirtschaftsweg gekennzeichnet ist, lag in der Zeit vom 14.06.2018 bis 14.07.2018 zur Einsicht bereit. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung wurden nicht erhoben, so dass nunmehr die Einziehung beschlossen werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt  /  der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, den Wirtschaftsweg Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in Schnörringen, Im Grünen Tal einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen:

 

 

Satzung über die Einziehung des Wirtschaftsweges Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 in 51545 Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546) in der zurzeit gültigen Fassung  hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 26.09.2018 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

 

Der Wirtschaftsweg in Waldbröl, Schnörringen, Im Grünen Tal, Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 124 wird eingezogen. In dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Lageplan ist der einzuziehende Wirtschaftsweg markiert. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung. Nach Rechtskraft der Satzung wird der eingezogene Wirtschaftsweg veräert.

§ 2

Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.

 

§ 3

Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.