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Vorlage - III/028/2018  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 24 B "Heidberg-Süd" der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan nach § 13b BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Entscheidung
24.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 15.02.2017 den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 24 A „Heidberg-Süd“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gefasst. Nach der aktuellen Rechtsprechung können Außenbereiche nach § 35 BauGB allerdings nicht in ein Bebauungsplangebiet nach § 13a BauGB einbezogen werden. Der Gesetzgeber hat inzwischen jedoch gemäß § 13b BauGB befristet bis zum 31.12.2019 die Möglichkeit eingeräumt, Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB einzubeziehen. Diese Voraussetzungen werden vorliegend für das Erschließungsgebiet „Heidberg-Süd“ der ES Planbau GmbH, Reichshof, erfüllt, so dass die Verwaltung vorschlägt, den Bebauungsplan nunmehr nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB neu aufzustellen.

 

Neben dieser grundsätzlichen Anpassung an die geltende Rechtslage sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 24 B auch einige Aspekte gegenüber der Fassung des Bebauungsplans Nr. 24 A geändert bzw. verbessert werden:

 

  1. Es wurde seitens des Erschließungsträgers ein geändertes Konzept hinsichtlich der Straßenverkehrsflächen vorgelegt. In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 26.06.2018 wurde dieses geänderte Bauprogramm bei zwei Enthaltungen einstimmig beschlossen. Die geplanten Baugrundstücke werden über eine neue Ringerschließung an die Stadtstraße „Auf der Taschen“ angebunden. Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen werden in einer Breite von 4,25 m bis 6,00 m ausgebildet, um überall den Begegnungsfall PKW / PKW zu gewährleisten. Bisher war durchgängig eine Straßenbreite von 6,00 m vorgesehen. Die hydrogeologische Situation stellt sich gesichert so dar, dass das Niederschlagswasser der Grundstücke sowie der Straßenflächen vor Ort versickert werden kann.
  2. Anstelle des Allgemeinen Wohngebiets (WA) ist nunmehr ein Reines Wohngebiet (WR) eingeplant, da § 13b BauGB nur auf Wohnnutzungen anwendbar ist.
  3. Im westlichen Planbereich sollen auf fünf Baugrundstücken die Wohnhäuser mit Flachdächern oder flach geneigten Walmdächern errichtet werden. Diese Dachformen werden häufig nachgefragt und fügen sich dort in die topographische Situation sehr gut ein. 
  4. Es wurden Höhenfestsetzungen getroffen. Die Festsetzung der maximalen Höhe baulicher Anlagen wird bei Sattel- und Pultdächern so gefasst, dass ca. 10 m hohe Gebäude (gemessen über dem Bestandsgelände) und ca. 8,50 m hohe Gebäude bei Flach- und Walmdächern entstehen können.
  5. Die Baugrenzen werden in den Bereichen, in denen es unter Berücksichtigung der Topographie und der Grundstückstiefen möglich ist, mit einem Abstand von 5,00 m zu den Straßenbegrenzungslinien eingeplant. Garagen und Carports sollen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein, so dass sich vor diesen Anlagen jeweils ein weiterer Stellplatz ergibt.

 

Die Einzelheiten der Planung können der beigefügten Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung hierzu sowie dem Fachbeitrag Artenschutz entnommen werden.


Beschlussvorschläge:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 BHeidberg-Süd“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 24 BHeidberg-Süd“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB  i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.