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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 15.02.2017 den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 24 A „Heidberg-Süd“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB gefasst. Nach der aktuellen Rechtsprechung können Außenbereiche nach § 35 BauGB allerdings nicht in ein Bebauungsplangebiet nach § 13a BauGB einbezogen werden. Der Gesetzgeber hat inzwischen jedoch gemäß § 13b BauGB befristet bis zum 31.12.2019 die Möglichkeit eingeräumt, Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m², durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB einzubeziehen. Diese Voraussetzungen werden vorliegend für das Erschließungsgebiet „Heidberg-Süd“ der ES Planbau GmbH, Reichshof, erfüllt, so dass die Verwaltung vorschlägt, den Bebauungsplan nunmehr nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB neu aufzustellen.
Neben dieser grundsätzlichen Anpassung an die geltende Rechtslage sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 24 B auch einige Aspekte gegenüber der Fassung des Bebauungsplans Nr. 24 A geändert bzw. verbessert werden:
Die Einzelheiten der Planung können der beigefügten Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen, der Begründung hierzu sowie dem Fachbeitrag Artenschutz entnommen werden. Beschlussvorschläge:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 24 B „Heidberg-Süd“ der Marktstadt Waldbröl nach § 13b BauGB i. V. m. § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt, gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 24 B „Heidberg-Süd“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
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