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Vorlage - III/030/2018  

 
 
Betreff: 9. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof-Escherhof im Bereich Hardtweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Entscheidung
24.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Herr Dipl.-Ing. Architekt Erwin Schmidt, Escherhof 3, 51545 Waldbröl, hat am 15.05.2018 zunächst die Ausweisung von drei Baugrundstücken nordwestlich der Straße Hardtweg in Escherhof beantragt. Nach Beratung durch die Verwaltung wurde dieser Antrag am 06.06.2018 dahingehend modifiziert, dass nunmehr zwei Baugrundstücke beantragt werden, die die bestehende Grenze der Satzung nach § 34 Abs. 4 für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof-Escherhof westlich fortsetzt und nicht unzulässig nach Süden ausgreift. Die Ergänzungssatzung soll auf den Grundstücken Gemarkung Schnörrringen, Flur 11, Flurstücke 171 und 147 vollzogen werden. Dies bedingt auch die vollständige Einbeziehung des Grundstücks Gemarkung Schnörringen, Flur 11, Flurstück Nr. 180. Das dort errichtete Wohnhaus Hardtweg 4 überschreitet die Satzungsgrenze bereits.

 

Diese Baulandausweisung mittels einer Ergänzungssatzung ist nach Einschätzung der Verwaltung rechtlich zulässig. Die einbezogenen Flächen werden im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt. Nördlich und östlich des beabsichtigten Planbereichs schließt unmittelbar Wohnbebauung an.

 

Die Ergänzungssatzung soll sich auf eine Grundstückstiefe von 30 m beziehen. Die Satzung unterliegt der Eingriffsregelung.

 

Im Bereich Hardtweg hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 26.09.2011 ein größeres neues Baugebiet abgelehnt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der 9. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Biebelshof-Escherhof im Bereich Hardtweg mit der Abgrenzung im Anlageplan unter Berücksichtigung einer Grundstückstiefe von 30 m.