Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Frau Sandra Muth, Schnepfenstrich 3, 51545 Waldbröl, hat die Aufnahme des 671 m² großen Grundstücks Gemarkung Hermesdorf, Flur 17, Flurstück Nr. 113 in Wilkenroth, Denklinger Straße, in die Ortslagenabgrenzung beantragt. Das Grundstück liegt im westlichen Teil des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Wilkenroth.
Diese Baulandausweisung ist mittels einer Ergänzungssatzung nach Einschätzung der Verwaltung rechtlich zulässig. Die einbezogenen Flächen werden im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt. Östlich grenzt der einfache Bebauungsplan Nr. 62 „Wilkenroth - westlicher Teil“ an, während die nördlich anzutreffenden bebauten Grundstücke mittels der bestehenden 2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB ausgewiesen wurden.
Die 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth unterliegt der Eingriffsregelung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der 4. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Wilkenroth im Bereich „Denklinger Straße - West“ mit der Abgrenzung im Anlageplan.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |