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Vorlage - III/032/2018  

 
 
Betreff: Einziehung des gewidmeten Rathausvorplatzes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:FB III / 600/2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
26.09.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 beschlossen, das Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) für den als öffentlichen Parkplatz gewidmeten Rathausvorplatz einzuleiten. Für die vielfältigen Nutzungen des zukünftigen „Bürgerdorfs am Alsberg“ sind alle  Stellplätze, die demnächst auf dem Rathausvorplatz angeordnet werden, Gegenstand der Baugenehmigung. Für öffentliche Parkplätze bleibt somit kein Raum mehr.

 

Gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW wurde die Absicht, den öffentlich gewidmeten Parkplatz des Rathausvorplatzes einzuziehen, am 06.06.2018 im Waldbröler Lokalanzeiger öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Ein Lageplan, in dem die einzuziehende Fläche des Rathausvorplatzes gekennzeichnet ist, lag in der Zeit von  07.06.2018 bis einschl. 07.09.2018 zur Einsichtnahme bereit.

 

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung der gewidmeten Parkfläche des Rathausvorplatzes wurden nicht erhoben, so dass nunmehr die Einziehung nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt die  Einziehung der öffentlich gewidmeten Parkfläche auf dem Rathausvorplatz  nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW.