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Vorlage - III/066/2018  

 
 
Betreff: Änderung der 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Entscheidung
26.11.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Mit der am 25.06.2014 in Kraft getretenen 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen wurden die Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 45, Flurstücke Nr. 72 und Teile aus Nr. 117/71 als Bauland ausgewiesen. Für die Parzelle 117/71, Kostengarten 17, ist festzustellen, dass sich 707 m² Grundstücksfläche innerhalb des Satzungsgebietes befinden. In der Satzung wurde eine Grundflächenzahl GRZ von 0,3 festgesetzt. Diese wurde mit dem errichteten Wohnhaus auch unter Berücksichtigung der zulässigen Überschreitung um bis zu 50 vom Hundert nach § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO bereits überschritten, so dass die dwestlich des Wohnhauses geplante Doppelgarage nicht zulässig ist.

 

Eine Genehmigungsfähigkeit kann nach Einschätzung der Verwaltung nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt nur herbeigeführt werden, wenn die GRZ als Satzungsfestsetzung entfällt, weil sich das Vorhaben der Garagenerrichtung nach § 34 Abs. 1 BauGB ansonsten nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

 

Herr Christian Nöltgen hat nunmehr beantragt, die Satzung dergestalt zu ändern, dass eine GRZ nicht mehr festgesetzt wird. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass sich die beantragte Doppelgarage in die bestehende städtebauliche Situation einfügt und befürwortet deshalb den Antrag.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der Änderung der 4. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf den Entfall der festgesetzten Grundflächenzahl GRZ im gesamten Planbereich.