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Vorlage - 60/196/2005  

 
 
Betreff: Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Waldbröl-Brenzingen, Mühlenberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Entscheidung
17.10.2005 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Frau Katarina Zelazna, Kucksberg 12, 51545 Waldbröl, wünscht die Ausweisung ihrer Grundstücke Gemarkung Waldbröl,  Flur 61, Flurstücke Nr. 55, 69, 73, 98 und 99 mit Zufahrt von dem Weg Mühlenberg als Bauland. Die Gesamtgrundstücksgröße beträgt 11.429 m2.

 

Da diese Flächen nicht unmittelbar an das bestehende Baugebiet Brenzingen angrenzen, kann eine Ausweisung naturgemäß nur erfolgen, wenn auch die zwischen der bestehenden Bebauung und dem Antragsgrundstück liegenden Parzellen in die Überlegungen einbezogen werden.

 

Die Verwaltung hat deshalb mit der Planergemeinschaft Hellmann + Kunze, Siegen und Reichshof, ein Konzept zur südlichen Bauflächenerweiterung der Ortslage Waldbröl-Brenzingen erarbeitet und mit der Bezirksregierung abgestimmt. Die Kosten hat Frau Zelazna getragen.

 

Die Bezirksregierung Köln hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erweiterung der Wohnbauflächen um ca. 2,5 ha. Einige Vorgaben sind jedoch zu beachten:

 

-          Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist sicherzustellen, dass innerhalb des Plangebietes maximal ca. 18 Grundstücke für Einfamilienhäuser bereitgestellt werden dürfen.

 

-          Zusätzliche Erweiterungen sind zukünftig ausgeschlossen.

 

-          Das Biotop Brenzinger Siefen darf nicht beeinträchtigt werden. Dies ist bei der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt worden.

 

-          Die Planung der B 256 n ist zu berücksichtigen. Deshalb ergeben sich im südwestlichen Plangebiet eventuell Reduzierungen.

 

-          Der Bezirksregierung Köln ist ergänzend eine überarbeitete Planung bis spätestens zum Zeitpunkt des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzulegen.

 

Die höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung weist jedoch darauf hin, dass aus Sicht der Behörde auf eine Bebauung des Hangrückens im östlichen Planbereich verzichtet werden sollte, um somit eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu vermeiden. Bei Berücksichtigung dieser Argumentation könnte dem Antrag der Frau Zelazna nicht stattgegeben werden. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass in dem kritischen Bereich restriktive Höhenbeschränkungen der Bebauung vorgenommen werden müssen. Außerdem ist eine intensive Eingrünung des Geländes vorzunehmen. Großvolumige Bauprojekte sind nicht möglich, sondern nur eingeschossige Einfamilienhäuser. Die Untere Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises äußert keine Bedenken.

 

Seitens der Verwaltung bestehen Bedenken gegen die vorhandene äußere Erschließung des Gebietes. Die Straße Mühlenberg ist bisher nicht erstmalig hergestellt und entsprechend ausgebaut worden. Sollten 18 neue Wohnhausvorhaben hinzutreten, wird die Erschließungsanlage in der vorliegenden Form nicht ausreichend sein. Dem Erschließungsträger sollte deshalb der Ausbau der gesamten Straße Mühlenberg bis zur Einmündung des Junkerweges aufgegeben werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung einer Wohnbaufläche südlich der Ortslage Waldbröl-Brenzingen sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Abgrenzung des Anlageplanes. Die Realisierung des Projektes ist abhängig von der Herstellung der äußeren Erschließung des Gebietes durch den jeweiligen Erschließungsträger.