Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Frau
Katarina Zelazna, Kucksberg 12, 51545 Waldbröl, wünscht die Ausweisung ihrer
Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 61,
Flurstücke Nr. 55, 69, 73, 98 und 99 mit Zufahrt von dem Weg Mühlenberg als
Bauland. Die Gesamtgrundstücksgröße beträgt 11.429 m2. Da
diese Flächen nicht unmittelbar an das bestehende Baugebiet Brenzingen
angrenzen, kann eine Ausweisung naturgemäß nur erfolgen, wenn auch die zwischen
der bestehenden Bebauung und dem Antragsgrundstück liegenden Parzellen in die
Überlegungen einbezogen werden. Die
Verwaltung hat deshalb mit der Planergemeinschaft Hellmann + Kunze, Siegen und
Reichshof, ein Konzept zur südlichen Bauflächenerweiterung der Ortslage
Waldbröl-Brenzingen erarbeitet und mit der Bezirksregierung abgestimmt. Die
Kosten hat Frau Zelazna getragen. Die
Bezirksregierung Köln hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erweiterung
der Wohnbauflächen um ca. 2,5 ha. Einige Vorgaben sind jedoch zu beachten: -
Im
Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist sicherzustellen, dass innerhalb des
Plangebietes maximal ca. 18 Grundstücke für Einfamilienhäuser bereitgestellt
werden dürfen. -
Zusätzliche
Erweiterungen sind zukünftig ausgeschlossen. -
Das
Biotop Brenzinger Siefen darf nicht beeinträchtigt werden. Dies ist bei der
vorliegenden Planung bereits berücksichtigt worden. -
Die
Planung der B 256 n ist zu berücksichtigen. Deshalb ergeben sich im
südwestlichen Plangebiet eventuell Reduzierungen. -
Der
Bezirksregierung Köln ist ergänzend eine überarbeitete Planung bis spätestens
zum Zeitpunkt des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzulegen. Die höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung weist jedoch darauf hin, dass aus Sicht der Behörde auf eine Bebauung des Hangrückens im östlichen Planbereich verzichtet werden sollte, um somit eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu vermeiden. Bei Berücksichtigung dieser Argumentation könnte dem Antrag der Frau Zelazna nicht stattgegeben werden. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass in dem kritischen Bereich restriktive Höhenbeschränkungen der Bebauung vorgenommen werden müssen. Außerdem ist eine intensive Eingrünung des Geländes vorzunehmen. Großvolumige Bauprojekte sind nicht möglich, sondern nur eingeschossige Einfamilienhäuser. Die Untere Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises äußert keine Bedenken. Seitens
der Verwaltung bestehen Bedenken gegen die vorhandene äußere Erschließung des
Gebietes. Die Straße Mühlenberg ist bisher nicht erstmalig hergestellt und
entsprechend ausgebaut worden. Sollten 18 neue Wohnhausvorhaben hinzutreten,
wird die Erschließungsanlage in der vorliegenden Form nicht ausreichend sein.
Dem Erschließungsträger sollte deshalb der Ausbau der gesamten Straße
Mühlenberg bis zur Einmündung des Junkerweges aufgegeben werden. Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt die Änderung des
Flächennutzungsplanes mit der Darstellung einer Wohnbaufläche südlich der
Ortslage Waldbröl-Brenzingen sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit
der Abgrenzung des Anlageplanes. Die Realisierung des Projektes ist abhängig
von der Herstellung der äußeren Erschließung des Gebietes durch den jeweiligen
Erschließungsträger. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||