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Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 24.09.2018 hatten Hillnhütter Architekten, Reichshof, das Wohnungsbauprojekt „Wohnen am Alten Friedhofsweg“ der MARUMA GmbH, Waldbröl, präsentiert. Dabei handelt es sich um zwei Wohngebäude mit ursprünglich jeweils drei Vollgeschossen sowie einem zusätzlichen Staffelgeschoss mit Flachdach. Eine Tiefgarage wird eingeplant. Ein Wohngebäude wird parallel zum Alten Friedhofsweg und ein Gebäude parallel zur Brölbahnstraße angeordnet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat die Verwaltung einstimmig beauftragt, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Brölbahnstraße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu erarbeiten.
Inzwischen wurde der Entwurf überarbeitet und die Gebäude auf zwei Vollgeschosse zuzüglich Staffelgeschoss reduziert. Der neue Entwurf wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 18.02.2019 vorgestellt. Grundsätzlich ist die Reduzierung zu begrüßen, weil so ein Einfügen in das bestehende Stadtquartier sichergestellt wird.
Da nunmehr die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 9 „Brölbahnstraße“ lediglich noch hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksflächen (Erweiterung der vorderen und hinteren Baugrenzen) mit einhergehender geringfügiger Rücknahme der Erhaltungsfestsetzungen für die Gehölzstrukturen sowie der Zulassung von Flachdächern zur planungsrechtlichen Absicherung des Wohnbauprojekts geändert werden müssen, kann jetzt eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplans nach § 13 BauGB vorgenommen werden. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, der Zulässigkeitsmaßstab wird nicht verändert.
Die Einzelheiten der Bauleitplanung sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Brölbahnstraße“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Brölbahnstraße / Alter Friedhofsweg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die öffentliche Auslegung des Plans gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
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