Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Herr Helmut Mittler, Heikausener Straße 1a, 51580 Reichshof, hat die vollständige Einbeziehung des Grundstücks Gemarkung Schnörringen, Flur 40, Flurstück Nr. 97, welches an die Straße „Förstersgarten“ angrenzt, im vorderen Bereich wegen der geringen Breite jedoch nicht bebaubar ist, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schönenbach beantragt. Da durch diese Ausweisung erstmalig eine sog. „Hinterlandbebauung“ entstehen könnte, ist die Zustimmung der Eigentümer der Nachbargrundstücke mit demselben Sachverhalt erforderlich. Die Eigentümer wurden von der Verwaltung befragt und haben grundsätzlich der vollständigen Aufnahme der Parzellen 164 und 165 in eine Ergänzungsatzung zugestimmt. Einzelheiten der Kostentragung der Planung sind dabei noch zu klären.
Die Ergänzungssatzung ist städtebaulich vertretbar, weil nördlich und südlich des Plangebiets ebenfalls Wohnhäuser anzutreffen sind, so dass die einzubeziehenden Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind und ein sinnvoller Abschluss der Ortslage geschaffen wird.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der 1. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schönenbach im Bereich „Förstersgarten“ gemäß der Abgrenzung im beigefügten Plan.
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