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Vorlage - 60/197/2005  

 
 
Betreff: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Legalisierung eines bestehenden Lagerplatzes für den Garten- und Landschaftsbaubetrieb des Herrn Walter Barth in Hermesdorf, Bettinger Weg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Entscheidung
17.10.2005 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Herr Walter Barth, Bettinger Weg 33 – 35, 51545 Waldbröl, betreibt sowohl eine nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Baumschule als auch einen im Außenbereich nicht privilegierten Garten- und Landschaftsbau, der den weitaus größeren Teil der Tätigkeit ausmacht. Deshalb darf ein bestehender Lagerplatz für den Garten- und Landschaftsbau nicht mehr genutzt werden, weil er sich als materiell rechtswidrig darstellt.

 

Diese Auffassung teilt auch das Verwaltungsgericht Köln. Seitens des Gerichtes wird jedoch zur Legalisierung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgeschlagen. Nähere Ausführungen macht Herr Rechtsanwalt Tysper von den Rechtsanwälten Redeker, Sellner, Dahs und Widmaier, Bonn, in seinem Schreiben vom 13.06.2005.

 

Es ist nun seitens der Stadt Waldbröl zu entscheiden, ob dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den angegebenen gewerblichen Zweck gefolgt wird. Voraussetzung hierfür ist, dass dieser Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden kann. Somit ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes zwingend, der hier bisher landwirtschaftliche Nutzfläche darstellt. Erforderlich wäre eine gewerbliche Baufläche.

 

Ob eine solch kleine gewerbliche Baufläche darstellbar ist, ist mit der Bezirksregierung Köln abzuklären. Hierfür sind jedoch zunächst Entwürfe der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung seitens des Vorhabenträgers Barth zu erarbeiten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt dem Antrag des Herrn Walter Barth, Bettinger Weg 33 – 35, Waldbröl, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl zwecks Legalisierung eines bestehenden Lagerplatzes für die gewerbliche Nutzung eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes statt. Die Details der Planung sind mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.