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Vorlage - V/141/2019  

 
 
Betreff: Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2017 ff.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss1 Entscheidung
02.05.2019 
Sitzung des Rechnungsprüfungsauschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im Zuge der 2. NKF-Weiterentwicklung wurde unter anderem eine größenabhängige Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses eingeführt (§ 116a GO NRW).

Hintergrund ist die in den vergangenen Jahren gereifte Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die erstellten Gesamtabschlüsse auf Grund ihrer Komplexität und Erläuterungsbedürftigkeit den geplanten Informations- und Steuerungszweck r die Adressaten überwiegend nicht erfüllt haben bzw. der mit der Erstellung des Gesamtabschlusses verbundene personelle und finanzielle Aufwand außer Verhältnis zu dem erhaltenen Informationsgewinn steht.

 

Die Entscheidung zum Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist jährlich bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres durch den Rat zu treffen. Anstelle des Gesamtabschlusses ist dann lediglich ein Beteiligungsbericht zu erstellen.

 

Nach Erlasslage kann eine Kommune erstmals für das Jahr 2019 auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichten. Für die Vorjahre bleibt die Verpflichtung zur Aufstellung unverändert bestehen, so dass im Falle der Marktstadt Waldbröl die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2017 und 2018 noch zu erstellen sind. In rechtlicher und sachlicher Hinsicht ist diese Auffassung des für Kommunales zuständigen Ministeriums jedoch nicht unumstritten und wird auch vom Städte- und Gemeindebund NRW kritisch beurteilt.

 

Mit der 2. NKF-Weiterentwicklung wurde jedoch auch das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse dergestalt erweitert, dass nunmehr die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 in der vom Bürgermeister bestätigten Entwurfsfassung - also ohne anschließende Prüfung und das weitere formelle Verfahren - der Anzeige des Gesamtabschlusses 2018 beigefügt werden können. Die Marktstadt Waldbröl kann diese Erleichterungsregelung jedoch nur noch für den Gesamtabschluss 2017 in Anspruch nehmen, da sämtliche Vorjahresabschlüsse bereits ordnungsgemäß aufgestellt wurden. Letztmalig zu prüfen wäre somit nur noch der Gesamtabschluss 2018.

 

Mit der Erstellung des Gesamtabschlusses 2017 kann begonnen werden, sobald der noch ausstehende Einzelabschluss des Abwasserwerkes vorliegt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Marktstadt Waldbröl beschließt, auf eine Prüfung des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2017 gem. § 1 Satz 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse zu verzichten.