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Vorlage - III/148/2019  

 
 
Betreff: Umgestaltung der Kaiserstraße / B 256 sowie Umgestaltung der Bergstraße und der Verbindungstreppenanlagen von der Bergstraße und der Alten Rathausstraße zur Kaiserstraße;
Beschluss zur Entwurfsplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Entscheidung
27.05.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und des Ausschusses für Bauen und Verkehr (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
02_1_Lagepläne_Kaiserstraße (3)  
03_1_Regelquerschnitt (3)  
03_2_Detail_Pflasterung (3)  

Sachverhalt:

 

Umgestaltung der Kaiserstraße zur Hauptgeschäftsstraße mit hoher Aufenthaltsqualität

 

Konzept

Die Grundlage zur Umgestaltung der Kaiserstraße bildet das zurzeit in Umsetzung befindliche innenstadt­verträgliche Verkehrskonzept. Die Kaiserstraße / B 256 wird hierbei zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Nordost umgebaut.

Eine Aufwertung des Zentrums von Waldbröl entlang der Kaiserstraße, mit einer städtebaulichen Erneuerung des gesamten Straßenquerschnitts zur Stärkung der Aufenthaltsqualität und der Angebote, ist eine Schlüsselmaßnahme des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts für die Innenstadt von Waldbröl“.

Die Kaiserstraße wird vom Kreisverkehrsplatz Gartenstraße im Südwesten bis zur nordöstlichen Einmündung in die Friedenstraße hochwertig umgebaut. Dabei geht es um die Umgestaltung und Verbreiterung der Nebenanlagen, um dem Ortskern im Zusammenhang mit allen anderen Maßnahmen eine höhere Aufenthaltsqualität zu geben. Im Zuge der Aufwertung wird die Fahrbahn angepasst. Das Separations­­prinzip bleibt durchgängig erhalten.

Die Vorentwurfsplanung wurde vom Ausschuss für Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Waldbröl am 28. Januar 2018 beschlossen. Die daraufhin erfolgte Entwurfsplanung wurde mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und dem Straßenbaulastträger Straßen.NRW abgestimmt. Hierbei konnte erreicht werden, dass FahrradfahrerInnen die Kaiserstraße weiterhin in beide Richtungen nutzen können. Auf der insgesamt 6,00 m breiten Fahrbahn wird in Fahrtrichtung ein Schutzstreifen in einer Breite von 1,25 m und in Gegenrichtung ein Schutzstreifen in einer Breite von 1,50 m angelegt. Zur Erhöhung der Sicherheit erhält der Einbahnstraßen­abschnitt der Kaiserstraße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.

Des Weiteren wurden Anfang des Jahres zwei Workshops mit Jugendbeteiligung durchgeführt. Aus diesen Veranstaltungen sind insbesondere Vorschläge zur Möblierung und Ausstattung in die Planung eingeflossen. Am 14.05.2019 wurde die Entwurfsplanung in einer Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Konzept fand insgesamt Anklang. Die BürgerInnen haben den Vorschlag zur hochwertigen Gestaltung der Kaiserstraße als Aushängeschild der Stadt Waldbröl unterstützt.

 

Die Eckdaten der Entwurfsplanung sind:

-          Einbahnstraße mit durchgehender Fahrbahnbreite von 6,00 m

-          Durchgängig abmarkierter Schutzstreifen in einer Breite von 1,25 m auf der Fahrbahn in Richtung der Einbahnstraße

-          Durchgängig abmarkierter Schutzstreifen in einer Breite von 1,50 m auf der Fahrbahn in Gegenrichtung der Einbahnstraße

-          Kennzeichnung der Schutzstreifen für RadfahrerInnen durch einen roten Belag

-          Barrierefreie Gestaltung der Gehwege und barrierearme Gestaltung des gesamten Straßenraums

-          Beide Gehwege (der nordwestliche, wie auch der südöstliche) erhalten nach dem Umbau der Gehwege Breiten zwischen 2,00 und 5,00 m. In Bereichen mit platzartiger Aufweitung werden auch Breiten von über 5,00 m erreicht. Selbst an Engstellen weisen die Gehwege eine Mindestbreite von 1,50 m auf

-          Beide Gehwege (der nordwestliche, wie auch der südöstliche) erhalten einen ca. 0,60 m breiten Sicherheitsstreifen aus Basaltsteinen. Dieser bietet eine taktile und optische Begrenzung zur Fahrbahn

-          Hohe Gestalt-/Materialqualität und Möblierung

-          Linksabbiegerspur zur Friedenstraße

-          Neue signalisierte Einmündung der Nümbrechter Straße mit gesicherten Fußgängerfurten

-          Beibehalten der signalisierten Einmündung der Friedenstraße

-          Pflanzung von 44 Bäumen in überpflasterbaren Baumscheiben für mehr Bewegungsraum für FußgängerInnen

-          Keine Parkplätze im Straßenraum

-          7 Lieferzonen für Transporter und/oder Lkw werden gleichmäßig im Straßenverlauf verteilt angeordnet

-          Lieferzonen können z.B. auf eine Lieferzeit von 7:00 bis 16:00 Uhr beschränkt werden, in den übrigen Zeiten können sie für Parken freigegeben werden. Bei der dargestellten Größe der 7 Lieferzonen können diese außerhalb der Lieferzeiten von bis zu 13 Pkw genutzt werden.

-          Der Auftakt der aufgewerteten Kaiserstraße wird sowohl am Kreisverkehr wie auch an der Einmündung der Friedenstraße jeweils durch zwei Fahnen (Banner) beiderseits der Fahrbahn markiert.

 

Ein Leitelement der Neugestal­tung bilden die Bäume im Straßenraum. Der Abschnitt vom Kreisverkehr bis zur Einmündung der Gerichtsstraße erhält eine Reihe Bäume in dichter Abfolge auf der Nordwestseite. Im weiteren Abschnitt bis zur Friedenstraße wird eine raumprägende Allee angelegt. Die 44 geplanten Bäume sorgen für eine optische Einengung des Lichtraumprofils der Straße, was zu einer langsameren Fahrweise führt. Darüber hinaus gliedern die Bäume den Straßenraum, sorgen für Verschattung und somit weniger Aufheizung im Sommer und führen zur Verbesserung des Kleinklimas durch das Binden von Feinstaub. Die Bäume werden in überpflasterbaren Baumscheiben gepflanzt. Der Gehweg unterhalb der Bäume steht somit voll umfänglich für die FußgängerInnen zum Aufenthalt oder für Möblierungen zur Verfügung. Damit die Bäume gut anwachsen und sich standsicher entwickeln können, werden großzügige Pflanzgruben vorgesehen, die mit speziellem, verdichtbarem Pflanzgranulat ausgestattet werden.

 

Die markierten und zum Teil signalisierten Fußgängerquerungen am Kreisverkehr, der Nümbrechter Straße und der Friedenstraße sind für die FußgängerInnen die wichtigsten Querungshilfen. Durch den Rückbau der Straße zur Einbahnstraße kann die Kaiserstraße zukünftig auch außerhalb der markierten Querungsstellen häufiger und einfacher gequert werden. Hierzu wird zur Begrenzung der Fahrbahn lediglich ein niedriger ca. 4 cm hoher Rundbord eingebaut. Zwei besondere Stellen sollen durch eine andersfarbige Gestaltung der Fahrbahn insbesondere für die AutofahrerInnen hervorgehoben werden. Eine wichtige Querbeziehung stellt die Verbindung von der Inselstraße zur Klostergasse dar, die bereits heute von vielen FußgängerInnen genutzt wird. Künftig werden auch viele FußgängerInnen die Verbindung von der Hochstraße zum Merkurareal nutzen. Eine andersfarbige Fahrbahn in der direkten Laufbeziehung soll zu mehr Aufmerksamkeit bei den AutofahrerInnen und somit zu mehr Sicherheit für die FußgängerInnen beitragen.

Die Gehwege werden an den Einmündungen der kleineren Seitenstraßen niveaugleich ausgeführt. Die Einmündungen der Straßen werden durch eine dreizeilige Bänderung aus Naturstein (Basalt) kenntlich gemacht.

 

Bereiche mit besonderer Aufenthaltsqualität

Entlang der Kaiserstraße werden Bereiche mit besonderer Aufenthaltsqualität ausgebildet. Sie erhalten eine besonders hochwertige Pflasterung (z.B. geschliffene Beläge) und eine intensivere Möblierung sowie einzelne Spielgeräte. Insbesondere ruhige Rückzugsräume mit gut gestalteten Bänken werden hier geschaffen. Diese platzartig gestalteten Bereiche befinden sich zum einen im Südwesten am Kreisverkehr Gartenstraße. Hier kann der durch den Rückbau der Einmündung in den Kreisverkehr gewonnene Platz für eine gesamtheitliche Gestaltung genutzt werden. Großzügige Sitzmöglichkeiten unter der großen Kastanie, ergänzt um eine runde Bank mit mittigem Tisch, bilden ein kommunikatives Ensemble.

 

Weitere Bereiche mit besonderer Aufenthaltsqualität befinden sich am Fuß der Treppenanlagen, die zur Bergstraße bzw. zur Alten Rathausstraße führen. In diesen Bereichen werden vielfältige Angebote für den Aufenthalt mit Sitzmöglichkeiten, aber zum Teil auch mit attraktiven Spielgeräten geschaffen. Sie werden daher mittels eines ca. 70 cm breiten Pflanzstreifens von der Fahrbahn getrennt. Der Pflanzstreifen kann mit einer beschnittenen, niedrigen Hecke bepflanzt werden, die den Bereich gegenüber der Fahrbahn abgrenzt, ihn aber weiterhin gut einsehbar hält. Im Bereich der Treppenanlage zur Bergstraße sollen insbesondere Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche geschaffen werden. Diese erhalten, neben mit Sitzauflagen ausgestatteten Sitzstufen, auch spezielle Sitzgelegenheiten für Jugendliche.

 

Es ist vorgesehen, die Plätze entlang der Kaiserstraße mit W-Lan-Hotspots auszustatten und ggf. sogar induktive Ladezonen für Mobiltelefone anzubieten.

 

Der dreieckige Platz, der bis an die Einmündung der Nümbrechter Straße reicht, wie auch das Entrée zum öffentlichen Platz im Merkurareal gehören ebenfalls zu den Bereichen mit besonderer Aufenthaltsqualität.

 

Ergänzende Ausstattungs- oder Gestaltungselemente (z.B. Skulpturen, Infotafeln, Kunst oder QR-Code-Steine für einen historischen Gedenkpfad durch Waldbröl), die von Dritten mit Mitteln des Verfügungsfonds angeschafft werden, können die Kaiserstraße zusätzlich beleben.

 

Materialien/Ausstattung

Die Gehwege erhalten einen hochwertigen Belag aus hellgrauen Betonsteinen mit einem gestrahlten Natursteinvorsatz, der im Läuferverband aus drei größeren Steinformaten (z.B. 60x40cm, 45x30cm sowie 40x20cm) quer zur Fahrbahn verlegt werden soll. In den Bereichen mit höherer Aufenthalts­qualität werden die gleichen Steinformate in gleicher Oberflächenfarbe aber mit einer geschliffenen Oberfläche verlegt. Grundstückszufahrten, Straßeneinmündungen sowie Lieferzonen erhalten eine Pflasterung aus einem kleineren Steinformat (ca. 30x15cm), die die Belastungen durch Fahrzeuge besser verkraften. Die niveaugleich mit den Gehwegen angelegten 7 Ladezonen werden durch dunkelgraue Pflastersteine begrenzt. Der vierzeilige Schutzstreifen entlang der Fahrbahn wird aus anthrazitfarbigem Basalt und somit kontrastreich ausgebildet.

In den Kreuzungsbereichen werden die Gehwege mit Elementen ausgestattet, die sowohl eine barrierefreie Querung (0-Absenkungen) ermöglichen, wie auch für Menschen mit Sehbehinderung eine taktile Leitlinie vorgeben.

Das Konzept unterstützt das Radfahren im Zentrum von Waldbröl. Es werden daher entlang der Kaiserstraße an jedem zweiten Baum zwei Radabstellbügel montiert. Die Radbügel sollen in das Ausstattungskonzept der Kaiserstraße mit hochwertigen Materialien passen und die Anforderungen an ein sicheres Abstellen und Anschließen von Fahrrädern erfüllen.

Mit bequemen Bänken und zugehörigen Abfallbehältern wird der gesamte Umbauabschnitt neu ausgestattet.

Zur Beleuchtung der Kaiserstraße werden neue 4,50 m hohe Lichtstelen mit LED-Lichtmodulen Verwendung finden. Das Büro LichtRaumStadt, Wuppertal, hat das Beleuchtungskonzept erarbeitet und eine lichttechnische Berechnung erstellt, die garantiert, dass die neue Beleuchtung unter Berücksichtigung der Bäume zu einer gleichmäßig guten und attraktiven Beleuchtung des gesamten Straßenraums führt. Die ermittelten Leuchtenstandorte sind in die Entwurfsplanung aufgenommen worden.

Besondere Orte werden durch eine zusätzliche Beleuchtung mit Lichtstelen, Mastaufsatzleuchten und/oder Sonderleuchten betont.

 

Passagen zwischen Kaiserstraße und Hochstraße

Das Konzept zur Umgestaltung der Kaiserstraße schließt den Umbau wichtiger Querbeziehungen zur Hochstraße zu einem städtebaulich ansprechenden Gesamtkonzept ein. Die Umgestaltungen der Querpassagen sind gestalterisch im Zusammenhang mit der Kaiserstraße zu betrachten, stellen aber eigenständige Maßnahmen dar.

Bergstraße

Die Bergstraße befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Sie stellt aber eine wichtige Querver­bindung vom Zentrum an der Kaiserstraße zu den Geschäftslagen an der Hochstraße dar. Die Umge­stal­­tung der Straße erfolgt zu einer Mischverkehrsfläche mit einem neuen Pflasterbelag in der gesamten Breite der Straße. Als gliederndes Element dient eine vierzeilige einseitige Entwässerungs­rinne aus Basaltpflaster.

 

 

Verbindung Bergstraße-Kaiserstraße

Die in der Achse Kaiserstraße - Ev. Kirche liegende Treppenanlage gibt mit ihrem schrägen Verlauf die primäre Laufrichtung vor. In die Treppe integriert werden drei große Sitzstufen zum Verweilen etwas abseits der „hektischen“ Kaiserstraße. Die Sitzstufen werden mit haltbaren Sitzschalen ausgestattet. Eine Bank für die Jugend aber auch eine klassische Bank bieten weitere Aufenthaltsmöglichkeinen. Die Fläche ist groß genug, hier ein Spielgerät zu errichten, das für Kinder aber auch Jugendliche zur Aktivität einlädt. Am östlichen Rand des Verbindungsbereichs wird eine gepflasterte Rampe für RadfahrerInnen und Kinderwagen geschaffen. Auf Grund der enormen Höhendifferenz und der im weiteren Verlauf steilen Bergstraße kann diese Rampe nicht barrierefrei ausgebildet werden. Zwischen Rampe und Treppenanlage wird ein großzügiges Grünbeet angelegt. Das große Beet lässt eine gute Entwicklung des bestehenden Solitärbaums zu und dieser trägt zur Verschattung des Platzes an der Kaiserstraße bei.

Verbindung Alte Rathausstraße-Kaiserstraße

Vor der Treppe in Richtung Hochstraße wird ein ruhiger Aufenthaltsbereich geschaffen. Die Treppenanlage wird neu gestaltet und im Zusammenhang mit dem privaten, ebenfalls über Treppen erreichbaren Gebäude gestaltet. Er wird somit offener und besser nutzbar. Ein Baum mit Sitzmöglichkeiten betont den Bereich und sorgt für eine verbesserte Aufenthaltsmöglichkeit. Auch hier kann ein kleines Spielgerät errichtet werden.

Die Platzbereiche sollen jeweils durch eine besondere Leuchtstele gut ausgeleuchtet werden. Für die Sicherheit auf den Treppenanlagen werden in die Handläufe integrierte LED-Leuchten sorgen.

 

 

Grunderwerb / Gestattung

Um eine optimale Gestaltung und Breite der öffentlichen Gehwege zu erreichen, ist an verschiedenen Stellen mindestens eine Gestattung zum Ausbau und zur Nutzung notwendig. Zum Teil reichen einzelne Grundstücke weit bis in den öffentlich genutzten Gehweg hinein. Vielmals lässt sich keine Ausbaugrenze zwischen öffentlichem Gehweg und privater Vorfläche erkennen. Die Entwurfsplanung sieht daher an vielen Stellen die Neugestaltung der Nebenanlagen mit Mitteln der Städtebauförderung bis an die Gebäude vor. Ziel der Stadt Waldbröl ist, ein zusammenhängend gestaltetes, hochwertiges Ortsbild zu erreichen.

Die Stadt Waldbröl wird im Anschluss an die Bürgerinformation am 14.05.2019 mit den EigentümerInnen der betroffenen Grundstücke Gespräche führen. Neben der Vorstellung von Entwurfsdetails wird der Ausbau der Nebenanlagen auf Teilflächen, die sich im privaten Eigentum befinden, besprochen. Die Stadt bietet an, den Ausbau der privaten Flächen mit dem jeweiligen Eigentümer in einem Gestattungsvertrag zu regeln.

 

Umsetzung

Der Umbau der Kaiserstraße soll im Frühjahr 2020 beginnen und Ende des Jahres 2022 abgeschlossen sein. Der Umbau erfolgt in Bauabschnitten, die zum Teil eine Vollsperrung des jeweiligen Abschnitts notwendig machen. Leistungsfähige Umleitungen stehen mit der Vennstraße, der Nümbrechter Straße und dem westlichen Abschnitt der Bahnhofstraße zur Verfügung.

 

Die Umgestaltung der Nebenanlagen wird zu 80 % mit Mitteln der Städtebauförderung aus dem Programm „Stadtumbau West“ gefördert. Die Stadt Waldbröl hat einen Eigenanteil von 20 % zu tragen. Die Bäume werden als Teil der Nebenanlagen von der Städtebauförderung ebenfalls bezuschusst. Da die Kaiserstraße eine Bundesstraße (B 256) ist, werden die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahn einschl. Schutzstreifen sowie der Entwässerungsanlagen der Fahrbahn von Straßen.NRW getragen. Die Stadt Waldbröl hat hierzu mit Straßen.NRW eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen.

 

Von den Gesamtkosten der Nebenanlagen werden die zu entrichtenden Beiträge der betroffenen AnliegerInnen nach dem Kommunalabgabengesetz abgezogen. Damit die Belastungen der AnliegerInnen nicht über das normale Maß hinausgehen, wurde die KAG-Satzung der Stadt Waldbröl geändert. Der Berechnung der KAG-Beiträge wird nicht der städtebaulich hochwertige Ausbau, sondern ein Standardausbau zugrunde gelegt. Die Kalkulation der KAG-Beiträge ist als vorläufig zu betrachten, da die Landesregierung derzeit eine Änderung des Gesetzes prüft.

 

Kosten/Finanzierung

Boulevard mit hoher Aufenthaltsqualität

(ohne Parkplätze, hohe Gestalt-/Materialqualität, Möblierung)

Nebenanlagen umbauen (Städtebauförderung)2.098.000,00 €

Fahrbahn inkl. beidseitigen Schutzstreifen für Radfahrer (Straßen.NRW)1.297.000,00 €

KAG-Beiträge für (Gehweg bis 2,50 m nur mit den Kosten                                                                                                      für den Standardausbau, davon 50% nach neuer Satzung)              391.500,00 €

 

zuwendungsfähige Kosten (Städtebauförderung) 1.706.500,00 €

davon Städtebauförderung (80%) 1.365.200,00 €

Eigenanteil Stadt341.300,00 €

 

Passagen zwischen Kaiserstraße und Hochstraße

Bergstraße130.000,00 €

Treppenanlage zur Bergstraße66.000,00 €

Treppenanlage zur Alten Rathausstraße102.000,00 €

 

zuwendungsfähige Kosten (Städtebauförderung) 298.000,00 €

davon Städtebauförderung (80%) 238.400,00 €

Eigenanteil Stadt59.600,00 €

 

 

Zeitplanung und Ablauf

Beschluss Vorentwurf im Ausschuss für Bauen und Verkehr 23. Januar 2018

Erarbeitung Entwurfsplanung 2018

Planungsworkshop Jugendbeteiligung17. Januar 2019

Vorstellung Ergebnisse Jugendbeteiligung

im Ausschuss für Bauen und Verkehr29.01.2019

Förderantrag STEP 2019Ende Februar 2019

Vorstellung Entwurfsplanung im Ausschuss für Bauen und Verkehr 02.04. 2019

Bürgerinformation14. Mai 2019

Beschlussfassung im Ausschuss für Bauen und Verkehr zusammen mit

dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung27. Mai 2019

Ausführungsplanung Sommer 2019

Bewilligung Städtebauförderung erwartet für Mitte 2019

Ausschreibung vorbereitenbis Herbst 2019

Baumaßnahme

(inkl. Kanalbaumaßnahmen und Leitungsverlegungen)ab Anfang 2020

Fertigstellung Herbst/Winter 2022

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließen die Entwurfsplanung vom 08.05.2019 zur Umgestaltung der Kaiserstraße sowie zur Umgestaltung der Bergstraße und der Verbindungstreppenanlagen von der Bergstraße und der Alten Rathausstraße zur Kaiserstraße der Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro Donner & Marenbach und ASS Hamerla I Gruß-Rinck I Wegmann + Partner, zur Ausführung.

 


Anlagen:

 

 

Blatt 1: Vorentwurfsplanung, Lageplan 1/3

Blatt 2: Vorentwurfsplanung, Lageplan 2/3

Blatt 3: Vorentwurfsplanung, Lageplan 3/3

Blatt 4: Regelquerschnitte

Blatt 5: Detail

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02_1_Lagepläne_Kaiserstraße (3) (2353 KB)      
Anlage 2 2 03_1_Regelquerschnitt (3) (1374 KB)      
Anlage 3 3 03_2_Detail_Pflasterung (3) (795 KB)