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Sachverhalt:
Herr Peter Heide, Elbinger Straße 17, Waldbröl, hat die Ausweisung von Bauland auf seinem Grundstück Gemarkung Hermesdorf, Flur 55, Flurstück Nr. 340, westlich der Elbinger Straße in Hermesdorf liegend, beantragt.
Das Grundstück wird zwar grundsätzlich durch den bebauten Bereich geprägt, indem es an das Satzungsgebiet nach § 34 Abs. 4 BauGB angrenzt und sich auf dem Grundstück bereits ein kleineres Gebäude befindet, allerdings stellt der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl für den Bereich des potenziellen Baugrundstücks „Fläche für Wald“ dar.
Nach § 1 Bundeswaldgesetz soll der Wald u. a. wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinigung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit und das Landschaftsbild erhalten und nachhaltig gesichert werden. Auch übt der Wald eine Erholungs- und Schutzfunktion aus. Somit ist der Wald hier im öffentlichen Interesse zu erhalten. Eine Waldumwandlung scheidet aus.
Es handelt sich um eine bewaldete Hanglage in Richtung der Talung der Bröl und der Lise-Meitner-Straße. Das Waldgefüge würde nachhaltig durch eine Bebauung gestört. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass auf dem Grundstück der Wald bereits in Teilen beseitigt wurde. Der Wald übt neben seiner ökologischen Bedeutung am Rand der Bachtalung auch Schutzfunktionen gegenüber der Hauptverkehrsstraße aus.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag abzulehnen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt die Ausweisung des Grundstücks Gemarkung Hermesdorf, Flur 55, Flurstück Nr. 340 im Bereich westlich der Elbinger Straße aus Gründen des Walderhalts ab.
Anlagen:
Antrag mit Lageplan Auszug aus dem FNP mit bestehendem Satzungsgebiet
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