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Vorlage - III/182/2019  

 
 
Betreff: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer privaten Grünfläche - Reitsportanlage - nördlich der Breslauer Straße in Hermesdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Entscheidung
28.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
antrag-domke-hermesdorf  

Sachverhalt:

 

Herr Wolfgang Domke, Stettiner Straße 6, Waldbröl, hat die Darstellung einer Reitsportanlage im Flächennutzungsplan der Marktstadt Waldbröl im Bereich Breslauer Straße 44 auf den Grundstücken Gemarkung Hermesdorf, Flur 53, Teile aus den Flurstücken Nr. 37 und 71, beantragt.

 

Zu einem solchen Sachverhalthrt Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg „BauGB-Kommentar“ folgendes aus:

 

Die Festsetzung einer privaten Grünfläche für die Pferdehaltung mit Unterständen und Ställen ist denkbar, wobei wesentlich ist, dass die Zweckbestimmung der privaten Grünfläche die Pferdehaltung im Freien ist, die überwiegende Fläche als Grünfläche trotz der Unterstände und Ställe erhalten bleibt und diese nicht umgekehrt eine prägende Wirkung entfalten. Anderenfalls hätte die Festsetzung ein auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB nicht mögliches Baugebiet zur Folge.“

 

Da die großen baulichen Anlagen der Stallungen und der Reithalle hier pgend sind, scheidet eine Grünfläche mit der Sportanlage entsprechend des gegenüber liegenden Sportplatzgeländes aus. Ob die Darstellung einer Baufläche im Flächennutzungsplan möglich ist, muss nicht geprüft werden, da sich die Marktstadt Waldbröl schon seit langem dafür entschieden hat, Baugebiete östlich der Görlitzer Straße nicht auszuweisen. Bei der Neuaufstellung des Regionalplans wird der Allgemeine Siedlungsbereich (ASB) auch dementsprechend reduziert. Hinzu tritt der Sachverhalt, dass die überwiegenden Teile der Grundstücke als „Fläche für Wald“ dargestellt sind. Für die Errichtung der nunmehr illegalen Anlagen ist der Eigentümer bzw. Betreiber verantwortlich. Die Legalisierung kann nur über eine privilegierte Nutzung nach § 35 BauGB erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt die Darstellung von Teilen der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 53, Flurstücke Nr. 37 und 71 als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Reitsportanlage“ bzw. einer Baufläche im Bereich nördlich der Breslauer Straße in Hermesdorf ab.

 


Anlagen:

 

Antrag

Lageplan mit wirksamen FNP-Darstellungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 antrag-domke-hermesdorf (192 KB)