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Vorlage - III/183/2019  

 
 
Betreff: 3. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schnörringen im Bereich Schnörringer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rolf KnottAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Entscheidung
28.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
antrag-althoff-schnörringen  

Sachverhalt:

 

Herr Uwe Althoff, Im grünen Tal 2, Waldbröl, hat die Erweiterung der Ortslagenabgrenzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schnörringen im Bereich des Grundstücks Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 158, beantragt, um ein Einfamilienhaus errichten zu können. Dieses Grundstück grenzt mit zwei Seiten an die bestehende Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB und wird durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt. Es handelt sich um eine städtebaulich sinnvolle Abrundung des Gebietes. Die Voraussetzungen zur Ausweisung dieses zusätzlichen Baugrundstücks sind also gegeben. Einer Flächennutzungsplandarstellung mit einer Baufläche bedarf es nicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der 3. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Schnörringen im Bereich Schnörringer Straße, Grundstück Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstück Nr. 158.

 


Anlagen:

 

Antrag auf Baulandausweisung

Lageplan mit Plangebiet

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 antrag-althoff-schnörringen (268 KB)