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Sachverhalt: Der
Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 13.04.2005 die Aufstellung
der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich des Gewerbeparks Hermesdorf II
sowie die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB beschlossen. Die
Erforderlichkeit dieser Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus den
Detailplanungen zur baulichen Umsetzung des Gewerbeparks Hermesdorf II und den
teilweise gescheiterten Grunderwerbsverhandlungen. Die
Öffentlichkeit wurde durch Aushang der Planentwürfe mit den schriftlichen
Erläuterungen in der Zeit vom 04.07.2005 bis einschließlich 18.07.2005
beteiligt. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange erfolgte bis einschließlich 29.07.2005. Die
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen
aus der Anlage. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die öffentliche Auslegung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Gewerbepark Hermesdorf II gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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