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Vorlage - 60/207/2005  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C - Gewerbepark Hermesdorf II - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Entscheidung
17.10.2005 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 12.05.2004 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Stadt Waldbröl beschlossen. Gleichzeitig wurden die Beschlüsse zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst.

 

Über die während dieser Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 06.09.2004 die erforderlichen Beschlüsse zur Abwägung gefasst. Gleichzeitig hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planes nach damaligem Stand gefasst.

 

Inzwischen wurde die Planung fortgeschrieben. Dies betrifft vorrangig eine zusätzliche Gewerbegebietsfläche von ca. 1,00 ha im Nordosten des Gewerbeparks sowie Änderungen im Bereich der Regenrückhaltung und der ökologischen Ausgleichsflächen. Für den zuletzt genannten Sachverhalt wurde das Plangebiet an der L 339 erweitert. Im Übrigen wurde in der Nähe von Schnörrigen eine externe Kompensationsmaßnahme konzipiert, die mittels städtebaulichem Vertrag abgesichert wird.

 

Die Einzelheiten der Planung sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die Beschlüsse der Abwägung vom 06.09.2004 gelten unverändert. Der damalige Offenlagebeschluss ist aufzuheben und durch den heutigen zu ersetzen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hebt den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates vom 06.09.2004 zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C  der Stadt Waldbröl auf.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II – der Stadt Waldbröl gemäß Anlageplan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung Stand: Sept. 2005.