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Sachverhalt: Der
Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 12.05.2004 die Aufstellung
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C – Gewerbepark Hermesdorf II
– der Stadt Waldbröl beschlossen. Gleichzeitig wurden die Beschlüsse zur
frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gefasst. Über
die während dieser Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen hat der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt
Waldbröl in seiner Sitzung am 06.09.2004 die erforderlichen Beschlüsse zur
Abwägung gefasst. Gleichzeitig hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planes nach
damaligem Stand gefasst. Inzwischen
wurde die Planung fortgeschrieben. Dies betrifft vorrangig eine zusätzliche
Gewerbegebietsfläche von ca. 1,00 ha im Nordosten des Gewerbeparks sowie
Änderungen im Bereich der Regenrückhaltung und der ökologischen
Ausgleichsflächen. Für den zuletzt genannten Sachverhalt wurde das Plangebiet
an der L 339 erweitert. Im Übrigen wurde in der Nähe von Schnörrigen eine
externe Kompensationsmaßnahme konzipiert, die mittels städtebaulichem Vertrag
abgesichert wird. Die
Einzelheiten der Planung sind der Anlage zu entnehmen. Die
Beschlüsse der Abwägung vom 06.09.2004 gelten unverändert. Der damalige
Offenlagebeschluss ist aufzuheben und durch den heutigen zu ersetzen. Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hebt den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates vom 06.09.2004 zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C der Stadt Waldbröl auf.
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