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Sachverhalt: Der ehemalige Planungsausschuss des Rates der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 01.03.1999 die Verwaltung einstimmig beauftragt, zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Brölerhütte / Niederhof eine Anfrage nach § 20 Landesplanungsgesetz zu stellen, um damit den Anträgen der Erbengemeinschaft Peters vom 26.10.1990 und 06.11.1995 zu entsprechen. Die Bezirksregierung Köln hatte mit Verfügung vom 04.08.1999 erklärt, dass gegen die im Planungsausschuss beschlossene Bauleitplanung aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken bestehen. Der
Rat der Stadt Waldbröl hatte in seiner Sitzung am 06.12.2000 einstimmig die
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im
Bereich Brölerhütte / Niederhof sowie des Bebauungsplanes Nr. 110 –
Brölerhütte / Niederhof – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch beschlossen. Die
Planung ruhte bisher, weil die Trassenbestimmung der B 256 n noch nicht
stattgefunden hat. Durch das Plangebiet sollte die sog. „Falllinie“
verlaufen. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hatte in seiner Sitzung
am 17.03.2003 einstimmig beschlossen, das Aufstellungsverfahren bis zur Vorlage
des Bundesverkehrswegeplanes zurückzustellen. Sollte die Ortsumgehung Waldbröl
/ Denklingen als weiterer Bedarf eingestuft werden, soll das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes unverzüglich fortgesetzt werden. Der
Deutsche Bundestag hat inzwischen den Bundesverkehrswegeplan beschlossen und
die Ortsumgehung Waldbröl / Denklingen in den weiteren Bedarf eingestuft. Die
Verwaltung hat deshalb die Erstellung der Planunterlagen für die
Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes veranlasst.
Sämtliche Unterlagen liegen nunmehr vor und sind der Vorlage beigefügt. Die
vorliegende Bauleitplanung entwickelt in diesem Bereich ein neues Wohngebiet
– im Bereich der Gaststätte wird ein Mischgebiet projektiert – und
berücksichtigt hervorragend die ökologischen
Zielvorgaben der Talaue des Homburger Brölbaches. Sämtliche
Neubauvorhaben liegen an vorhandenen Erschließungsanlagen. Die Planung
wurde inzwischen weiterentwickelt. Sie berücksichtigt auch die zur Förderung beantragte
Zubringerstraße von Niederhof zum Wohngebiet Eichen (Turnerstraße) mit
Entlastung der Straße Niederhof. Des Weiteren wird der Ausgleich für die
Neubauvorhaben des Plangebietes durch eine externe Kompensationsmaßnahme auf
einer südwestlich des Plangebietes liegenden landwirtschaftlichen Nutzfläche
sichergestellt. Dies gilt nicht für die nordöstlich der Straße Niederhof
gelegenen Bauflächen. Hier erfolgt der Ausgleich in der Talaue. Änderungen der
Bauflächen an sich haben sich zum damaligen Entwurf nicht ergeben. Der
damalige Aufstellungsbeschluss ist wegen der in Kraft getretenen Neufassung des
Baugesetzbuches und eines geänderten Plangebietes aufzuheben und neu zu fassen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof sowie des Bebauungsplanes Nr. 110 – Brölerhütte / Niederhof – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Der
Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2000 wird aufgehoben. |
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