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Sachverhalt: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte sich in seiner Sitzung am 29.03.2005 mit der Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich Hermesdorf, Im Langengarten, befasst. Der Ausschuss befürwortete die Baulandausweisung (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes) südwestlich der Straße Im Langengarten zwischen Appensiefener Weg und Eisengartnerberg. Inzwischen
wurde ein Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf einer Flächennutzungsplanänderung
seitens der Planergemeinschaft Hellmann + Kunze, Reichshof und Siegen, erstellt
und mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt. Das
neue Baugebiet soll seine Haupterschließung überwiegend über die Straße Im
Langengarten erhalten, die dann auch seitens eines noch zu bestimmenden
Erschließungsträgers auszubauen bzw. erstmalig herzustellen ist. Entlang der
Planstraße A entstehen insgesamt 18 neue Baugrundstücke. Alle
Grundstückseigentümer sind grundsätzlich verkaufsbereit. Darüber
hinaus wird ausgehend von der Straße Appensiefener Weg die Planstraße B
konzipiert, weil im Bereich dieses Grundstücks keine Verkaufsbereitschaft
erkennbar ist. Zu einem späteren Zeitpunkt kann hier eine separate
Erschließungsmaßnahme durchgeführt werden. An der Planstraße B können sechs
Wohnhäuser entstehen. Weitere
drei Baugrundstücke werden innerhalb des bisherigen Plangebietes der Außenbereichssatzung
Eisengartnerberg ausgewiesen. Im
gesamten Plangebiet wird festgesetzt, dass innerhalb des allgemeinen
Wohngebietes (WA) eine maximal eingeschossige Einzelhausbebauung mit
Satteldächern (Dachneigung 30° bis 45°) zulässig ist. Alle Grundstücke weisen
eine Fläche von mehr als 600 m² auf. Eine Grünfläche mit Kinderspielplatz wird
ebenso vorgesehen. Der
Ausgleich für die Eingriffe durch die Neubebauung sowie die Erstellung der
Erschließungsanlagen soll durch noch festzulegende Ausgleichsmaßnahmen externer
Art gewährleistet werden. Die
Planentwürfe mit den Begründungen sind dieser Vorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Im Langengarten sowie des Bebauungsplanes Nr. 50 C – Hermesdorf – Im Langengarten – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Anlageplänen. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. |
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