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Vorlage - 60/209/2005  

 
 
Betreff: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf - Im Langengarten
Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Im Langengarten - der Stadt Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Vorberatung
17.10.2005 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen geändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
19.10.2005 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen des Rates der Stadt Waldbröl hatte sich in seiner Sitzung am 29.03.2005 mit der Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich Hermesdorf, Im Langengarten, befasst. Der Ausschuss befürwortete die Baulandausweisung (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes) südwestlich der Straße Im Langengarten zwischen Appensiefener Weg und Eisengartnerberg.

 

Inzwischen wurde ein Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf einer Flächennutzungsplanänderung seitens der Planergemeinschaft Hellmann + Kunze, Reichshof und Siegen, erstellt und mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt.

 

Das neue Baugebiet soll seine Haupterschließung überwiegend über die Straße Im Langengarten erhalten, die dann auch seitens eines noch zu bestimmenden Erschließungsträgers auszubauen bzw. erstmalig herzustellen ist. Entlang der Planstraße A entstehen insgesamt 18 neue Baugrundstücke. Alle Grundstückseigentümer sind grundsätzlich verkaufsbereit.

 

Darüber hinaus wird ausgehend von der Straße Appensiefener Weg die Planstraße B konzipiert, weil im Bereich dieses Grundstücks keine Verkaufsbereitschaft erkennbar ist. Zu einem späteren Zeitpunkt kann hier eine separate Erschließungsmaßnahme durchgeführt werden. An der Planstraße B können sechs Wohnhäuser entstehen.

 

Weitere drei Baugrundstücke werden innerhalb des bisherigen Plangebietes der Außenbereichssatzung Eisengartnerberg ausgewiesen.

 

Im gesamten Plangebiet wird festgesetzt, dass innerhalb des allgemeinen Wohngebietes (WA) eine maximal eingeschossige Einzelhausbebauung mit Satteldächern (Dachneigung 30° bis 45°) zulässig ist. Alle Grundstücke weisen eine Fläche von mehr als 600 m² auf. Eine Grünfläche mit Kinderspielplatz wird ebenso vorgesehen.

 

Der Ausgleich für die Eingriffe durch die Neubebauung sowie die Erstellung der Erschließungsanlagen soll durch noch festzulegende Ausgleichsmaßnahmen externer Art gewährleistet werden.

 

Die Planentwürfe mit den Begründungen sind dieser Vorlage beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Im Langengarten sowie des Bebauungsplanes Nr. 50 C – Hermesdorf – Im Langengarten – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Anlageplänen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.