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Vorlage - I/229/2019  

 
 
Betreff: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Wahlausschuss1
29.10.2019 
Sitzung des Wahlausschusses (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
img20191009_13545999  

Sachverhalt:

 

r die Kommunalwahl 2020 teilen die Wahlausschüsse nach Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Kommunalwahlgesetzes i.V.m  § 1 der Übergangsregelung spätestens bis zum 29.02.2020 und die Wahlausschüsse der Kreise spätestens bis zum 31.03.2020 das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke ein, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in Wahlbezirke zu wählen sind.

 

Grundlage für die Einteilung der Kommunal- und Kreiswahlbezirke für das Jahr 2020 bildet gemäß § 78 Kommunalwahlordnung die vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) veröffentlichte Bevölkerungszahl. Maßgeblich sind die zum 30.04.2019 veröffentlichten Bevölkerungszahlen.

 

Danach istr die Kommunalwahl 2020 r Waldbröl eine Einwohnerzahl von 18.826 zu Grunde zu legen (Stand 30.04.2019).

 

Eine Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke von 25 vom Hundert nach oben oder unten ist zulässig.

 

Damit ergibt sich folgende Berechnung:

 

18.826 Einwohner : 17 Wahlbezirke = 1.107 Einwohner/Wahlbezirk

Der Toleranzwert beträgt 25 %      =  276,75, gerundet 277

 

Damit ergeben sich folgende Toleranzwerte:

 

1.107 Einwohner + 277 Einwohner = 1.384 Einwohner/Wahlbezirk (Obergrenze)

1.107 Einwohner 277 Einwohner =  830 Einwohner/Wahlbezirk (Untergrenze)

 

 

Die Wahlbezirke in Waldbröl bestehen aus folgenden Einwohnerzahlen:

 

010-Alsberg1.182

020-Isengarten1.346

030-Diezenkausen1.121

040-Maibuche  879

050-Dickhausen/Thierseifen  961 (051-Dickhausen 450/052-Thierseifen 511)

060-Hermesdorf I1.406

070-Hermesdorf II1.208

080-Boxberg1.346

090-tzingen1.093

100-Krankenhaus1.058

110-Wiedenhof1.111

120-Schladerner Straße1.339

130-scherhof  959

140-Schönenbach  933

150-Realschule1.164

160-Rossenbach  873

170-Bladersbach  847.

 

Laut der o.a Berechnung muss der Wahlbezirk 060-Hermesdorf I verkleinert werden.

Er überschreitet die Höchstgrenze um 22 Einwohner.

 

 

 

 

Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist gemäß § 4 Abs. 2 KWAHLG darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben.

 

 

 

Änderungsvorschlag:

 

Herauslösen der Straßen

Flachsweg mit 2 Einwohnern,

Hofwiese  mit6 Einwohner,

Wilhelmshofwiese mit 8 Einwohnern,

Erlengrund mit      79 Einwohnern

insgesamt 95 Einwohner

 

 

und einfügen in Bezirk 070-Hermesdorf II.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss beschließt, die Straßen

Flachsweg mit 2 Einwohnern,

Hofwiese mit6 Einwohner,

Wilhelmshofwiese mit 8 Einwohnern,

Erlengrund mit      79 Einwohnern

insgesamt 95 Einwohner

 

 

aus dem Kommunalwahlbezirk 060-Hermesdorf I heraus zu lösen und dem Kommunalwahlbezirk 070-Hermesdorf II zuzuordnen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 img20191009_13545999 (737 KB)