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Sachverhalt:
Es liegt seitens des Eigentümers ein Antrag auf Einbeziehung der Grundstücke Gemarkung Waldbröl, Flur 45, Flurstücke Nr. 108/76 und 109/76 in den Innenbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Niedergeilenkausen vor. Die Parzellen befinden sich nordwestlich der Straße „Kostengarten“. Die Einbeziehung der Flurstücke Nr. 77 und 78 wird ebenfalls angeregt. Die Zustimmung dieser Eigentümer existiert noch nicht.
Mit der 4. Ergänzungssatzung für Niedergeilenkausen wurden bereits die Flurstücke 72 und 117/71 ausgewiesen. Mit der nun beantragten 5. Ergänzung kann am nordwestlichen Ortsrand von Niedergeilenkausen die Bauzeile fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Auf den Grundstücken befindet sich teilweise Gehölzbestand. Im Flächennutzungsplan der Marktstadt Waldbröl ist das gesamte Gebiet als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Die Erschließung muss sichergestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Aufstellung der 5. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Niedergeilenkausen mit der Abgrenzung im Anlageplan.
Anlage:
Übersichtsplan
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